Die Kärntner Landesholding fordert von Claudia Haider und ihren Töchtern ds Geld zurück, dass beim Hypo-Verkauf an den Steuerberater Dietrich Birnbacher als Honorar geflossen ist.
Auf das Landesgericht Klagenfurt kommt erneut ein Großverfahren zu, diesmal am Zivilgericht. Nachdem, wie die "Presse" berichtet hat, der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass die Klage der ehemaligen Kärntner Landesholding gegen die Erbinnen des 2008 tödlich verunglückten Jörg Haider in der Causa Birnbacher zulässig wäre, wird das Verfahren in Klagenfurt fortgesetzt, der Richter steht noch nicht fest.
Die Landesholding, heute Sondervermögen-Kärnten-Fonds, fordert von Claudia Haider und ihren Töchtern jenes Geld zurück, dass beim Hypo-Verkauf an den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher als Honorar geflossen ist. Sechs Millionen Euro zahlte die Landesholding, nachdem Birnbacher ursprünglich sogar zwölf Millionen verlangt hatte. Im Strafprozess gegen Birnbacher und Haiders damaligen Regierungskollegen Josef Martinz (ÖVP) stellte sich heraus, dass das Honorar weit überhöht war, was Birnbacher auch zugab. Ebenso gab er zu, dass Haider und Martinz von dem Honorar eine Finanzierung für ihre Parteien lukrieren wollten.
Birnbacher wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt, auch Martinz und die damaligen Holding-Vorstände erhielten Haftstrafen wegen Untreue. Begründung im Urteil von Richter Manfred Herrnhofer: Martinz und der "nicht mehr verfolgbare Dr. Jörg Haider" hätten die Vorstände zur Zahlung des Geldes an Birnbacher und damit zur Ausführung der Straftat bestimmt. Zuletzt wurde Haiders damaliger Büroleiter Harald Dobernig im Herbst 2016 wegen des Birnbacher-Honorars ebenfalls rechtskräftig verurteilt, er betonte aber, von der illegalen Parteienfinanzierung nichts gewusst zu haben.
Der tatsächliche Wert des Gutachtens wurde im Birnbacher-Prozess mit 300.000 Euro beziffert, in der vor knapp zwei Jahren eingebrachten Klage fordert die Landesholding von jeder der drei Beklagten 200.000 Euro, behält sich aber eine Ausweitung ausdrücklich vor. Diese Vorgangsweise ist nicht unüblich, damit sollen die Gerichtskosten, die von der Klagssumme abhängig sind, möglichst niedrig gehalten werden. Im Dobernig-Prozess vergangenes Jahr hatte die Privatbeteiligtenvertreterin den noch nicht beglichenen Schaden mit 3,71 Millionen Euro plus 48.000 Euro Gutachterkosten beziffert.
Verfahrensdauer noch nicht absehbar
Erbinnen-Anwalt Dieter Böhmdorfer ist der Ansicht, Haider habe als Landeshauptmann gehandelt, der Rechtsweg sei daher unzulässig. Böhmdorfer machte zudem Verjährung geltend. Dieser Meinung schloss sich das Erstgericht an, Oberlandesgericht Graz und OGH sehen das aber anders. Das Land habe nur Eigentümerinteressen verfolgt, auch bei Haider persönlich fehle "ein ausreichender Konnex mit hoheitlichen Befugnissen". Böhmdorfer will nun, wie er der "Presse" sagte, alle Zeugen, die mit der Causa in Zusammenhang stehen, beantragen, und das sind ziemlich viele. Wie lange das Verfahren dauern wird, steht daher in den Sternen.
(APA)