Bundesländer wollen Gerichte in Umweltfragen entmachten

APA/ERWIN SCHERIAU
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Die Landeshauptleute fordern in einem Schreiben an Kanzler, Vizekanzler und Umweltminister die "Neuordnung des Umweltrechts". Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht darin den "falschen Ansatz".

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht. Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste am Airport Wien-Schwechat. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, schreiben heißt es in einem Schreiben von Günther Platter, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, an Kanzler, Vizekanzler und Umweltminister aus dem die "Salzburger Nachrichten" und das Ö1-"Morgenjournal" zitieren.

Nur demokratisch legitimierte Organe hätten "die weitere Entwicklung von Bund und Ländern zu bestimmen" und seien "dafür auch verantwortlich", schreibt der Tiroler Landeschef, der betont, auch im Namen seiner acht Amtskollegen aufzutreten. Konkret gefordert wird von ihm und den übrigen Landeschefs eine "Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz", die eine "faire Interessenabwägung und Wertentscheidung" sowie eine "Beschleunigung der Genehmigungsverfahren" enthalten solle. Immerhin stünden "ausgedehnte Genehmigungsverfahren" einem "attraktiven und planbaren Wirtschaftsstandort" entgegen. Daher sollten "die im Umweltverträglichkeitsgesetz normierten zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen überdacht" werden.

Heinz Mayer: "Politik hat ohnedies Vorrang"

Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht in den Bestrebungen der Länder einen "falschen Ansatz", wie er am Mittwoch im ORF-Radio sagte. Es handele sich vielmehr um einen "Versuch, der scheitern wird und scheitern muss". Das Europarecht verlange schließlich, dass in allen wichtigen Entscheidungen in letzter Instanz Gerichte zum Zug kommen und nicht unabhängige Verwaltungsorgane. Schließlich bestehe, wenn an einer Entscheidung ein politisches Interesse hänge, stets die Gefahr, dass die politisch abhängige Verwaltung eher den Interessen als dem Gesetz folge.

Die Politik habe ohnedies Vorrang, so Mayer, "und zwar indem sie die Gesetze dementsprechend formuliert". Und das europäische Modell eines demokratischen Rechtsstaates, wie es sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt habe, sage, dass der Gesetzgeber, der politisch Verantwortliche vom Volk gewählte Gesetzgeber, die politischen Entscheidungen zu treffen und in Gesetzesform zu gießen habe. Dann sei durch ein unabhängiges Gericht sicherzustellen, dass dieses Gesetz auch angewendet wird. "Und genau das hat man in Österreich nach mehr als 40-jähriger Debatte im Jahr 2012 verwirklicht", so Mayer, indem der europäische Standard nachgezogen worden sei mit den Verwaltungsgerichten, die als Rechtsmittelinstanz entscheiden nach der ersten Verwaltungsinstanz. "In Deutschland funktioniert das seit Jahrzehnten anstandslos, und auch in Österreich wird man sich daran gewöhnen müssen."

"Wundert sich, wenn Gerichte Gesetze beachten"

Die Causa dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat, zu der das Bundesverwaltungsgericht Nein gesagt hat, hält Mayer überhaupt für "besonders lehrreich" - denn es gebe ein Bundesverfassungsgesetz aus 2013, in dem sich die Republik Österreich zum nachhaltigen Umweltschutz bekenne. In der niederösterreichischen Landesverfassung im Artikel vier heiße es ausdrücklich, dass dem Klimaschutz besondere Bedeutung zukomme und dass die wirtschaftliche Entwicklung des Landes unter Beachtung der Ökologie stattzufinden habe. "Also man hat ein Gesetz gemacht, wo man den Umweltschutz ganz besonders betont hat und wundert sich dann, dass die Gerichte dieses Gesetz beachten. Also das ist die Politik mit Augenzwinkern", so der Verfassungsrechtler.

Auf einen Blick

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seine Ablehnung der dritten Piste damit begründet, dass dadurch der CO2-Ausstoß in Österreich steigen würde, während sich aber Österreich zu einem Abbau der CO2-Emissionen verpflichtet habe. Außerdem kritisierte das Gericht den Bodenverbrauch durch den Bau. Schließlich beriefen sich die Richter auf das Luftfahrtgesetz, wonach Flugplatzbewilligungen nur zu erteilen seien, wenn "sonstige öffentliche Interessen nicht entgegenstehen". Dies sei aber hier, argumentierte das Gericht, der Fall.

>>> Bericht im Ö1-"Morgenjournal"

>>> Homepage der "Salzburger Nachrichten"

(Red./APA)

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