Staatsoberhaupt Van der Bellen ist nach seinem Kopftuchsager in sozialen Medien scharfer Kritik ausgesetzt. Doch der Präsident ist rechtlich besonders geschützt. Wird er verunglimpft, kann dies ein Fall für den Staatsanwalt werden.
„Entweder ist VdB von den Saudis gekauft, ang'soffen oder dement (. . .) Oida, geh einfach sch . . . n.“ Oder aber: „Dieses dumme A*** gehört mit nassen Fetzen aus der Hofburg gejagt.“ Mit derart derben Worten wird dieser Tage Bundespräsident Alexander Van der Bellen in sozialen Netzwerken im Internet beschimpft. Er hatte bei einer Diskussion erklärt, man werde im Kampf gegen Islamophobie noch alle österreichischen Frauen bitten müssen, aus Solidarität mit Musliminnen Kopftuch zu tragen. Rechtlich sind User, die den Bundespräsidenten nun aber zu derb angehen, auf dünnem Eis: Denn der Bundespräsident ist strafrechtlich besonders geschützt.
Während der Normalbürger nach Ehrverletzungen nur selbst gegen den Übeltäter strafrechtlich vorgehen kann (in Form einer Privatanklage), kann es ein Fall für den Staatsanwalt werden, wenn der Bundespräsident herabgewürdigt wird. Und es gibt bereits Leute, die verletzende Postings gegen Van der Bellen sammeln und den Behörden übermitteln. „Diese Herrschaften sind eindeutig ein Fall für die Gerichte!“, meinte etwa der grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser zu Vorfällen auf Twitter.