Großes Feilschen im Grasser-Prozess

Vor dem Buwog- Prozess unter anderem gegen Karl-Heinz Grasser wurde das gegen ihn geführte Novomatic- Verfahren eingestellt.
Vor dem Buwog- Prozess unter anderem gegen Karl-Heinz Grasser wurde das gegen ihn geführte Novomatic- Verfahren eingestellt.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Seit Rechtswirksamkeit der Buwog-Anklage gibt es hitzige Debatten über den mutmaßlich verursachten Schaden. In einem Punkt sprach ein Gericht gar von „Milchmädchenrechnung“.

Wien. Während derzeit im Straflandesgericht Wien der Buwog-Prozess vorbereitet wird, während sich also die zuständige Richterin, Marion Hohenecker, in den ausufernden Strafakt einliest, wird hinter den Kulissen eine Debatte über die von den 15 Angeklagten verursachte Schadenshöhe geführt. Die Frage lautet: Um welche Summen haben die Angeklagten die Republik Österreich mutmaßlich geprellt?

Im Zentrum steht der 2004 erfolgte – von Untreue- und Geschenkannahme-Vorwürfen begleitete – Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) durch den damaligen Finanzminister und nunmehrigen Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser. Der laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch den Deal entstandene Schaden für die Republik lässt sich in drei Teile gliedern. Gemäß der alten Fassung der Anklageschrift (die neue wird derzeit erstellt) wurde Grasser vorgeworfen, schon in die Auswahl der Bank, die den eigentlichen Buwog-Deal begleiten sollte, eingegriffen zu haben. Zur Erinnerung: Den Zuschlag bekam damals das mittlerweile pleitegegangene Institut Lehman Brothers.

In diesem Punkt musste das Anklägerduo aber eine empfindliche Niederlage beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einstecken („Die Presse“ berichtete). Das OLG hatte bei Prüfung der von der Verteidigung eingebrachten Einsprüche gegen die Buwog-Anklage festgestellt: Die mutmaßliche „Parteilichkeit“ Grassers, die der Republik mehr als 3,7 Millionen Euro Schaden verursacht haben soll, sei völlig unbewiesen.

Zum Anklagepunkt Lehman würden „keine die Täterschaft (unmittelbar) belegenden Urkunden vorliegen“. Die WKStA habe auch „geflissentlich übersehen“, was der damalige Verfahrensanwalt zu Protokoll gegeben hatte. Also stellte das OLG höchstselbst das Buwog-Verfahren in diesem speziellen Komplex ein.

Freilich reichten die ursprünglichen Vorwürfe, damit verbunden auch die Berechnungen eines Schadens für die Republik, weiter. So soll Grasser – er selbst hat immer alle Vorwürfe zurückgewiesen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung – laut ursprünglich eingebrachter Anklage den größten Schaden dadurch verursacht haben, dass er die vier zum Verkauf stehenden Wohnbaugesellschaften nicht einzeln, sondern im Paket verkaufte.

Der Erlös bei Einzelverkauf sei aufgrund bestimmter Umstände „ableitbar“, heißt es kryptisch in der Anklageschrift (alte Fassung). Insofern war die Anklagebehörde auf einen Schaden gekommen, der der Differenz zwischen Paket- und Einzelverkauf entspricht. Die angenommene Schadenssumme: 35 Millionen Euro. Auch diese Überlegung hielt der OLG-Prüfung nicht stand. Die OLG-Richter sprachen gar von „Milchmädchenrechnung“. Und verlangten weitere Ermittlungen.

Bleibt vorerst „nur“ der vorgeworfene Schaden im Umfang der für den Buwog-Deal geflossenen 9,6-Millionen-Euro-Provision. Das von der Immofinanz lockergemachte Geld floss an die (mitangeklagten) Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger. Ein Teil soll – so der verbliebene Vorwurf in Sachen Buwog – auf ein Konto geflossen sein, das die WKStA Grasser „zurechnet“. Die Anklage sieht die Provision als „verdeckten Preisnachlass“, der „als Nutzen aus dem Verkaufsverfahren an die Republik Österreich abzuführen gewesen wäre“. Grasser bestreitet, einen Teil der Provision kassiert zu haben.

Novomatic-Causa eingestellt

In einer anderen Causa kann Grasser unterdessen aufatmen. Wie „Die Presse“ am 24. Oktober 2014 (auf Seite 20) unter dem Titel „Novomatic: Wurde Grasser gekauft?“ berichtete, prüfte die WKStA den Verdacht, dass der ehemalige Finanzminister vom Glücksspielkonzern Novomatic 100.000 Euro erhalten habe. Die WKStA hat nun bestätigt, dass sie das Ermittlungsverfahren (AZ 12 St 2/14v) eingestellt hat, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung Grassers bestand. (red.)

AUF EINEN BLICK

Buwog-Prozess. Karl-Heinz Grasser und weitere 14 Angeklagte müssen sich wegen Untreue, teils auch wegen Geschenkannahme und/oder wegen Bestechung verantworten. Außer dem Anklagepunkt Buwog ist auch die Einmietung der Linzer Finanz in den dortigen Terminal Tower (dafür sollen unter der Hand 200.000 Euro geflossen sein) Teil der Vorwürfe. Die Beschuldigten bekennen sich nicht schuldig. Die Verhandlung könnte ab Herbst über die Bühne gehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2017)

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