Oberösterreich: 1512 Euro Limit bei Sozialgeld mit Ausnahmen

Anstellen um die Mindestsicherung
Anstellen um die Mindestsicherung(c) Clemens Fabry
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ÖVP und FPÖ nehmen mit dem Einziehen eines Deckels bei der Mindestsicherung eine weitere Verschärfung beim Bezug vor. Der Landtag wird das am 8. Juni beschließen.

Vor einem Jahr haben Schwarz und Blau in Oberösterreich eine niedrigere Mindestsicherung für Asylberechtigte und nicht abschiebbare, subsidiäre Schutzberechtigte umgesetzt. Nach Beratungen in einem Unterausschuss steht nun eine weitere Verschärfung beim Bezug des Sozialgeldes bevor. Ähnlich wie in anderen Bundesländern wird eine monatliche Obergrenze, ein sogenannter Deckel, einzogen. Dieser wird für heuer nach einer Valorisierung bei 1512 Euro netto für Familien und Wohngemeinschaften liegen. Zum Vergleich: ein Arbeiter kommt mit 2032 Euro Monatsgehalt netto auf rund 1500 Euro.

Allerdings sind Ausnahmen von den strengeren Bestimmungen vorgesehen. Die Wichtigste: Geht ein Bezieher der Mindestsicherung arbeiten und fettet sein niedriges Gehalt mit (Teilzeit)Arbeit auf, so wird die Sozialleistung nicht gekürzt. Damit soll der Anreiz zur Erwerbstätigkeit erhöht werden. Nicht betroffen vom Deckel sind ist unter anderem auch der Bezug der Familienbeihilfe (diese wird schon bisher zusätzlich bezogen) oder das  Pflegegeld. 

Die Neuregelung wurde am Montag in Linz von Oberösterreichs ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer gemeinsam mit FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr vorgestellt. Diesen Mittwoch ist der Beschluss im Unterausschuss des Landtags vorgesehen, für 8. Juni schließlich der Sanktus im Landtag.

Aus Rücksicht auf Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher werden Alimente erst ab einer bestimmten Höhe von der Mindestsicherung abgezogen. Nach ÖVP-FPÖ-Berechnungen kommt eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern in Oberösterreich mit der Mindestsicherung bisher inklusive Familienleistungen auf 2364 Euro netto im Monat.

Die strengere Regelung mit einer Obergrenze ist zeitlich befristet. Sie wird nach fünf Jahren, also nach der nächsten Landtagswahl 2021, überprüft.

(ett)

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