Maßnahmenpaket

Jugendkriminalität: FPÖ „schleunigst“ für strengere Regeln

Oberösterreich-Klubchef Mahr, FPÖ-Obmann Strache und Oberösterreich-Parteichef Haimbuchner (v. l.).
Oberösterreich-Klubchef Mahr, FPÖ-Obmann Strache und Oberösterreich-Parteichef Haimbuchner (v. l.). (c) APA/ FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUM
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Die Freiheitlichen drängen auf härtere Strafen und Verbannung in Heime wie in Deutschland. Das österreichische Rechtssystem sei bei strafunmündigen, jungen Tätern „schlicht handlungsunfähig“. Auch eine Anpassung der Strafmündigkeit ist für die FPÖ denkbar.

Wien/Linz. Straftaten von Asylwerbern noch im Kindes- und Jugendalter bis hin zu mutmaßlichen Vergewaltigungen und generelle Schwierigkeiten auch mit jungen österreichischen Tätern sind für die FPÖ und deren Parteiobmann Heinz-Christian Strache Anlass, nun auf Verschärfungen im Strafrecht zu drängen.

Die Freiheitlichen haben dabei vor allem drei Punkte im Auge: eine Anhebung der Strafrahmen im Jugendstrafrecht, die Senkung des Alters, ab dem Strafen verhängt werden, und eine Maßnahme nach deutschem Vorbild: Demnach sollen künftig Kinder und Jugendliche in Heimen „eingesperrt“ werden.

Auf dieses Maßnahmenpaket hat sich Strache mit den freiheitlichen Klubchefs in den Bundesländern am vergangenen Dienstag bei einem Treffen in Linz festgelegt. Der Gastgeber, Oberösterreichs FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr, machte am gestrigen Sonntag zusätzlich Druck. Er forderte eine Gesetzesänderung, um eine bessere Handhabe für jugendliche Straftäter zu erhalten. Die FPÖ setzt damit den von der ÖVP gestellten Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter unter Zugzwang – aber auch die SPÖ, die ebenso wie ursprünglich in der Flüchtlingspolitik auch im Jugendstrafrecht zurückhaltender ist.

Mahr begründete den Vorstoß damit, dass das österreichische Rechtssystem bei strafunmündigen, jungen Tätern „schlicht handlungsunfähig“ sei. Strache und die blauen Klubobleute denken auch daran, das deutsche Modell zu kopieren. Daher solle es nach Plänen der FPÖ zur Einführung „geschlossener Heime für Kinder und Jugendliche“ kommen.

Auch Freiheitsentzug geplant

Diese Maßnahme bis hin sogar zu Freiheitsentzug für „unerziehbare Extremfälle“ würde neue Möglichkeiten schaffen. Dabei handle es sich aber nicht um eine Strafmaßnahme, sondern aus FPÖ-Sicht um „eine Form der Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt“.

Die zweite Stossrichtung zielt auf Verschärfungen des Jugendstrafrechts und eine Anpassung der Strafmündigkeit: Das liefe auf eine Senken des Alters unter 14 Jahre, denn Jüngere sind nicht deliktsfähig beziehungsweise straffähig. Bis zum 16. und zum 18. Lebensjahr gibt es noch Ausnahmen und Erleichterungen.

Beratungen mit Experten

Endgültig ausgemacht, was nun genau kommt, ist allerdings noch nicht. Die Freiheitlichen werden vielmehr, wie auch Fraktionschef Mahr am Sonntag bekräftigte, mit Fachleuten aus den Bereichen Straf- und Familienrecht sowie Pädagogik und Jugendpsychologie das Gesetzespaket für jugendliche Straftäter beraten. Denn es sei der FPÖ bewusst, dass es sich bei Neuerungen für Kinder und Jugendliche um eine „besonders heikle“ Materie handle. Es müsse aber „schleunigst etwas passieren“, betonte Fraktionschef Mahr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2017)

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