Kürzung der Familienbeihilfe: ÖVP ist "irritiert" von SPÖ

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP)
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP)APA/GEORG HOCHMUTH
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Die ÖVP will die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder kürzen. Theoretisch könnte das Vorhaben noch vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden.

Die von der ÖVP geforderte Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder könnte theoretisch noch vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf liege bei der SPÖ: "Das irritierende ist, dass wir nicht einmal einen Verhandlungstermin bekommen", ärgerte sich Ressortchefin Sophie Karmasin (ÖVP). Änderungen sind auch beim Kinderabsetzbetrag geplant.

Es sei alles vorbereitet, man habe der SPÖ das Gesetz übermittelt. "Wir sind leider auf einen Verhandlungsstopp gestoßen. Ich sehe das gar nicht ein, weil das im Regierungsübereinkommen klar definiert wurde. Es ist schade, dass wir da auf Granit stoßen", meinte Karmasin am Montag. Theoretisch sei jetzt noch ein Initiativantrag möglich, will sie das Ansinnen noch nicht aufgeben.

Die Änderung wäre aus ihrer Sicht einfach umzusetzen, denn im Entwurf für das Familienlastenausgleichsgesetz heißt es dazu unter anderem: Die Familienbeihilfe für Kinder in einem anderen EU-Staat, einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ist auf "Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus" zu bestimmen.

Änderungen sind auch beim Kinderabsetzbetrag vorgesehen - dieser steht Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, im Ausmaß von 58,40 Euro monatlich zu. Für Kinder außerhalb der EU ist dies nicht der Fall und für Kinder in anderen EU-Ländern soll laut Entwurf ebenfalls an das dortige Niveau angepasst werden. Laut Angaben des Familienressorts handle es sich bei beiden Punkten europarechtlich betrachtet um Familienleistungen. Sie seien aneinander gekoppelt und sollen daher beide "indexiert" werden, hieß es.

Gutachten: Europarechtskonforme Lösung

Im Ministerium geht man davon aus, dass es sich um eine europarechtskonforme Lösung handelt, dies habe ein Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal bestätigt. Mazal verwies unter anderem auf die Regelung beim Unterhalt für im Ausland lebende Kinder, denn auch hier würden die unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten berücksichtigt.

Abgesehen von der nationalen Lösung ist man auch auf europäischer Ebene aktiv. Eventuell geht beim Sozialrat kommende Woche etwas weiter, erklärte Karmasin.

(APA)

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