Die Erwin Pröll Privatstiftung war 2007 mit Spendengeldern zum 60. Geburtstag des damaligen Landeshauptmanns Erwin Pröll gegründet worden. Im Mai wurde sie aufgelöst. Der Landesrechnungshof sieht Richtlinien-Abweichungen.
St. Pölten. Der Bericht des Landesrechnungshofs zu den Förderungen des Landes Niederösterreich und der Dr.-Erwin- Pröll-Privatstiftung fällt durchaus kritisch aus: Die Vorgangsweise sei von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes abgewichen, ohne dass dies in den Regierungsbeschlüssen ausdrücklich ausgesprochen wurde.
Der Landesrechnungshof erkennt zwar eine grundsätzliche Förderungswürdigkeit und hält fest, dass sich der Zweck der Privatstiftung und die in den Regierungsbeschlüssen angeführte Begründung mit den Voraussetzungen für Förderungen des Landes Niederösterreich in Einklang bringen ließen. „Im Hinblick auf den allgemein gehaltenen Stiftungszweck wäre allerdings die Anwendung aller in Betracht kommenden Förderungsgesetze, Richtlinien und Regierungsbeschlüsse zu prüfen gewesen.“
Darüber hinaus kritisiert der Landesrechnungshof, dass in den Förderungsakten der Finanzabteilung des Landes „keine weiteren Unterlagen zu den schriftlichen Ansuchen der Privatstiftung vorlagen, insbesondere nicht für ein bestimmtes Vorhaben“. Demnach fehlten Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen, die erforderlich gewesen wären. Bisher nicht bekannt war, dass die Finanzabteilung des Landes bereits in einem Schreiben vom 17. Mai die ausgezahlten Förderungen in der Höhe von 300.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 21.007 Euro von der Pröll-Stiftung zurückgefordert hatte. Was dann auch gemacht wurde.
Hier geht's zum Bericht >> www.landtag-noe.at
(APA)