Nach über vier Jahren: Verhandlungen über Informationsfreiheit gescheitert

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Geschwärzte AktenAPA/HELMUT FOHRINGER
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Österreich hält vorerst weiter am Amtsgeheimnis fest. Die SPÖ macht die ÖVP verantwortlich, diese weist das zurück.

Die Verhandlungen über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein neues Informationsfreiheitsgesetz sind am Montag im Verfassungsausschuss des Parlaments endgültig gescheitert. Viereinhalb Jahre wurde über eine Reform diskutiert, und SPÖ und ÖVP ergingen sich in Bekenntnissen für mehr Transparenz beim Zugang zu Informationen und Unterlagen des Staates.

Nun wird es in dieser Legislaturperiode definitiv keine Beschluss mehr geben, und Österreich hält vorerst weiter an der Geheimhaltung von Behördeninformationen fest. Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) macht laut Parlamentskorrespondenz die ÖVP für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich. Es sei einfach nicht gelungen, die notwendige Verfassungsmehrheit für einzelne Gesetzesbestimmungen zu finden, hielt ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl entgegen.

Im März 2013 hatte das Bundeskanzleramt erstmals Pläne für ein "Informationsfreiheitsgesetz" und eine Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt. Seit mehr als drei Jahren wurden verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen im Parlament behandelt. Grüne und FPÖ - auf deren Zustimmung die Koalition bei der Verfassungsmaterie angewiesen ist - forderten bis zuletzt Änderungen. Auch den Aktivisten vom Forum Informationsfreiheit gingen die Regierungspläne nicht weit genug. Gefordert wurde eine umfassende Auskunftspflicht der Behörden bei Anfragen von Bürgern.

Kritik von Grünen und Neos

Der grüne Klubobmann Albert Steinhauser bezweifelte im Verfassungsausschuss, dass es die Regierungsparteien mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses jemals ernst gemeint haben. Man habe ihm gegenüber angedeutet, dass vor allem die Länder für das Platzen der Gespräche verantwortlich sind, so Steinhauser. Enttäuscht zeigte sich auch Neos-Abgeordneter Nikolaus Scherak. "Mir ist ziemlich egal, wer am Scheitern Schuld ist", es brauche ein generelles Umdenken in Sachen Amtsverschwiegenheit, bekräftigte er. Die Bürger hätten ein Recht auf Information. Immer dann, wenn es darum gehe, dass der Staat transparenter wird, "kriegen wir es aber nicht auf die Reihe". Umgekehrt wolle der Staat selbst immer mehr Informationen über die Bürger sammeln.

Von der SPÖ erinnerten Johannes Jarolim und Josef Cap daran, dass der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz seinerzeit selbst die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gefordert habe. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl unterstrich, dass es keine Partei im Nationalrat gebe, die sich nicht Informationsfreiheit wünsche. Es sei aber nicht gelungen, für einzelne Gesetzesbestimmungen die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu finden.

Bei der Reform des Amtsgeheimnisses geht es um die Frage, wie weit der Staat Bürgern Einblick in seine Arbeit gewähren muss. Derzeit ist die Rechtslage unklar, denn das Amtsgeheimnis steht in der Verfassung (Artikel 20) direkt vor der Auskunftspflicht der Behörden: Ersteres verpflichtet Behörden zur Verschwiegenheit über geheimhaltungswürdige Informationen, zweiteres erlaubt Auskunft über alles, was keiner Verschwiegenheit unterliegt. Für Kritiker öffnet diese unklare Rechtslage Tür und Tor für willkürliche Geheimhaltung.

Weltweit gewähren über 100 Staaten ihren Bürgern auf nationaler Ebene das Recht auf Zugang zu Behördeninformationen. In Österreich verweigern Behörden in der Regel entsprechende Auskünfte. Das Konzept der Informationsfreiheit ist etwa 250 Jahre alt. 1776 räumte Schweden als erstes Land seinen Bürgern das Recht ein, Informationen von staatlichen Stellen anzufragen und Dokumente von Behörden einzusehen, vor 50 Jahren reformierten die USA ihren "Freedom of Information Act" punkto Akteneinsicht, seit 10 Jahren gibt es in Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz. In Österreich heißt es weiter warten.

(APA)

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