Kärnten untersagt Asylwerbern, privat zu wohnen

Symbolbild: Asyldorf
Symbolbild: Asyldorf(c) Clemens Fabry (Presse)
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Laut dem provisorischen Leiter der Kärntner Flüchtlingsabteilung sollen mit dem Verbot Quartierschließungen vorgebeugt werden. Schon jetzt stünden 600 Plätze leer.

In Wien leben derzeit mehr als 60 Prozent der Asylwerber privat, in anderen Bundesländern ist der Prozentsatz geringer - geschuldet auch zum Teil anderen Regelungen bei Wartefristen und Auflagen. Im Burgenland soll es derzeit gar keine privat wohnenden Asylwerber geben, wie der "Standard" am Mittwoch berichtet.

Auffallend ist demnach die Situation im südlichsten Bundesland. Seit 5. Juli ist in Kärnten Asylwerbern das Umziehen in eine eigene Wohnung untersagt. "Privatverzug" gebe es ab sofort nur mehr für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, teilte die Landesabteilung Flüchtlingswesen und Integration mit.

Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination lehnt diese Änderung im "Standard" ab. Ihrer Ansicht nach würde es die Selbstständigkeit von Asylwerbern fördern, wenn sie privat wohnen - "nach einer anfänglichen Orientierungsphase".

Für den provisorischen Leiter der Kärntner Flüchtlingsabteilung Udo Puschnig ist das Privatwohnverbot indes alternativlos. Der Hintergrund: Man wolle aufgrund der "unklaren zukünftigen Entwicklung" Quartierschließungen vorbeugen. Schon jetzt stünden in Kärnten 600 Plätze in organisierten Quartieren leer.

Unterbringung von Asylwerbern

Asylwerber, die einen Antrag auf Schutz in Österreich gestellt haben, erhalten die Grundversorgung in einem Bundesland (die Regelungen fallen unterschiedlich aus). Untergebracht werden sie in den Ländern entweder in einem organisierten Quartier oder sie beziehen privat eine Wohnung.

>>> Richtlinien zum Privatverzug in Kärnten

>>> Bericht im "Standard"

(Red.)

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