Buwog-Prozess: Die Rolle der "kleinen" Angeklagten

Noch sind die Fronten dicht, da die Anklage, dort 15 Angeklagte, die die Untreue- bzw. Bestechungs-Vorwürfe bestreiten (Symbolbild: Gitter vor dem Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien).
Noch sind die Fronten dicht, da die Anklage, dort 15 Angeklagte, die die Untreue- bzw. Bestechungs-Vorwürfe bestreiten (Symbolbild: Gitter vor dem Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien).APA/H. Pfarrhofer
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Verliert einer der untergeordneten Angeklagten die Nerven und dient sich - spät aber doch - der Korruptionsstaatsanwaltschaft an? Über eine solche Entwicklung wird derzeit in Justizkreisen spekuliert.

Ob der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die 14 anderen Angeklagte wie geplant Ende November starten kann, oder ob die von der „Presse“ aufgezeigte mögliche Verzögerung eintritt, steht noch nicht fest. Sowohl in Justiz- als auch in Anwaltskreisen fragt man sich aber schon: Werden sich die im Schatten stehenden, die „kleinen“ Angeklagten wirklich alle „nicht schuldig“ bekennen, oder wird der eine oder andere letztlich doch Einsicht zeigen?

Der Reihe nach: Die eingangs erwähnte Verzögerung könnte aufgrund jenes Antrags entstehen, den der mitangeklagte Immobilienmakler Ernst Plech via Anwalt Michael Rohregger beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hat. Darin werden jene Passagen der Strafprozessordnung als verfassungswidrig bekämpft, die als Grundlage der Richterbestellung herangezogen wurden.

Wie berichtet dürfte laut Rohregger die derzeitige Buwog-Richterin Marion Hohenecker den Korruptionsprozess um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower gar nicht leiten. Sie sei nämlich nicht zuständig. Die Zusammenziehung eines alten Verfahrens gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics mit der Causa Buwog (hier wird Petrikovics als der Fünftangeklagte geführt) sei unzulässig. Denn es liege in dieser speziellen Konstellation Befangenheit vor. Wie auch immer: Der VfGH wird frühestens im Oktober entscheiden. Möglicherweise muss es daraufhin zu einem (zeitraubenden) Richterwechsel kommen.

Wer sich zuerst bewegt . . .

Indessen kursieren Überlegungen, wonach besagte „kleine“ Angeklagte – jene, denen „nur“ der Anklagepunkt „Terminal Tower“ zur Last liegt, jene, die also laut Anklage einen eher geringen Schaden durch die Überweisung von Schmiergeld angerichtet haben sollen – unter dem Druck der kommenden Verhandlung versuchen könnten, noch im Nachhinein (nach Anklageerhebung) eine Diversion zu bekommen. Der Prozess ist nämlich ganz auf Grasser zugeschnitten (der Ex-Finanzminister weist alle Anschuldigungen zurück) und dementsprechend ist mit extremen Dimensionen zu rechnen.

Wer einen Schritt auf die Anklagebehörde zu geht und zumindest in kleineren Teilbereichen Schuldeinsicht zeigt, käme vielleicht mit einer rasch verhängten Geldbuße davon. Der Vorteil wäre: Der Betreffende müsste nicht „ewig“ (es könnten weit über hundert Verhandlungstage werden) neben Grasser auf der Anklagebank sitzen. Ob das Gericht - wer immer dann tatsächlich den Vorsitz führt - eine Diversion per Beschluss überhaupt zulassen würde, ist natürlich alles andere als sicher. Und natürlich könnten alle Beschuldigten dabei bleiben: "Wir haben nichts Unrechtes getan, also gibt es auch nichts zu gestehen."

Ein Einlenken im Einzelfall könnte freilich von vorn herein Kalkül der Korruptionsstaatsanwaltschaft gewesen sein. Welche Auswirkungen eine solche Wendung auf die Hauptangeklagten, Grasser oder zum Beispiel den Lobbyisten und Berater (und Grasser-Trauzeugen) Walter Meischberger hätte, ist unklar. Der eine oder andere der sogenannten kleinen Angeklagten hat bereits wissen lassen, nie mit Grasser in Kontakt gekommen zu sein. Und auch die Verteidiger der "Großen" haben bereits deutlich gemacht, ihre Klienten hätten nichts zu befürchten. Für alle 15 Buwog-Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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