Das Strafrecht sei nach der Reform 2016 "ausgewogen genug", sagt der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl.
Der Präsident der Richtervereinigung hält nichts von einer von ÖVP-Chef Sebastian Kurz geforderten weiteren Verschärfung des Strafrechts. "Da braucht man momentan nichts ändern", sagte Werner Zinkl mit Verweis auf die erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Änderungen am Montag.
Schließlich seien erst mit der jüngsten Reform die Strafdrohungen teilweise angepasst worden. Er glaube, das Strafrecht sei "ausgewogen genug", so Zinkl. Auch halte er es für "nicht vernünftig", wenn man "aufgrund von Einzelfällen, deren Hintergrund man nicht kennt", Änderungen des Gesetzes fordert. Die Richter würden bei den Strafbemessungen "sehr sensibel" vorgehen, sie müssen alle Erschwernis- und Milderungsgründe abwiegen, betonte der Präsident.
Zu Kurz' Äußerung, er habe allzu milde Urteile bei Gewalttätern "immer als extrem ungerecht" empfunden, meinte Zinkl, man müsse berücksichtigen, dass hinter Strafdrohungen auch generalpräventive Gründe liegen. Aber gerade bei Gewaltdelikten würde die Generalprävention wenig Wirkung zeigen, denn diese geschehen meist "aus der Situation heraus", die Täter würden von Emotionen geleitet: "Da hilft Generalprävention wenig." Anders hingegen verhalte sich das etwa bei Finanz- oder Betrugsdelikten, denn hier denke der Täter darüber nach und plane die Taten im Vorfeld - und könne durch Strafdrohungen auch abgeschreckt werden.
"Man sollte auf die Richter und Staatsanwälte vertrauen"
Grundsätzlich plädiert Zinkl dafür, dass man der aktuellen Reform eine Chance geben sollte: "Es sind gute Änderungen gewesen", die Gesetzeslage passe jetzt. "Man sollte auf die Richter und Staatsanwälte vertrauen, dass das gut gemacht wird."
Eine Evaluierung, wie sie Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im "Kurier" (Montag-Ausgabe) angekündigt hatte, findet hingegen die Zustimmung Zinkls. Evaluierungen seien immer zu begrüßen. Brandstetter will laut "Kurier" eine "umfassende Evaluierung" der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 2016 durchführen. Sie soll sich nicht nur mit Strafen für Gewaltdelikte beschäftigen, sondern "auch die effektiven Auswirkungen im Bereich der Vermögensdelikte untersuchen. Letztlich geht es um das Gefühl fehlender Ausgeglichenheit der Strafen bei Vermögensdelikten und bei Gewaltdelikten", sagte der Minister. Künftig will er auch sogenannte "Justizkonferenzen" veranstalten, bei denen Richter und Staatsanwälte etwa über jene spektakulären Fälle diskutieren, deren juristische Erledigung auf starke Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen ist.
(APA)