Buwog-Verfahren: Bald Wechsel der Grasser-Richterin?

Blickt dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs entgegen: Karl-Heinz Grasser.
Blickt dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs entgegen: Karl-Heinz Grasser.Clemens Fabyr / Die Presse
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Behält die für Karl-Heinz Grasser zuständige Richterin das Verfahren? Oder muss sie es an eine Kollegin abtreten? Letzteres könnte passieren – wegen eines brisanten Antrags.

Wien. Wenn heute, Donnerstag, der Verfassungsgerichtshof mit seiner Herbstsession (Beratungs- und Entscheidungszeit) startet, wird laut Insidern auch die Causa „Buwog“ Thema sein. Nämlich die Frage, ob die für Strafrichter geltenden Zuständigkeitsregeln überhaupt verfassungskonform seien. Doch die Frage „Wer wird Grassers Richter?“ stellt sich neuerdings auch an ganz anderer Front. Dafür sorgte nun die Staatsanwaltschaft (StA) Wien – indem sie einen hochbrisanten Antrag einbrachte.

Die StA hat dieser Tage die Zusammenlegung von zwei bestimmten Strafverfahren beantragt. Geht der Antrag durch, hätte dies einen Dominoeffekt: Es würde wohl bedeuten, dass auch der gesamte Buwog-Komplex um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co. von der aktuellen Richterin, also von Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien, zu einer anderen Richterin wandert. Nämlich zu Richterin Caroline Csarmann.

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