Kärntner Ex-Bürgermeister Guggenberger freigesprochen

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen SPÖ-Bürgermeister von Lesachtal Amtsmissbrauch vor.

Der ehemalige SPÖ-Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal, Franz Guggenberger, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Oliver Kriz sah keinen wissentlichen Befugnismissbrauch gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Ex-Politiker war vorgeworfen worden, den Betrieb einer Fernwärmeanlage des Nationalratsabgeordneten Gabriel Obernosterer (ÖVP) trotz einer Abweichung vom gültigen Baubescheid zugelassen und den Verstoß des Bauwerbers gegen den Baubescheid der Bezirkshauptmannschaft nicht angezeigt zu haben. Der Kamin war um drei Meter versetzt errichtet und etwa 30 Zentimeter höher gebaut worden. Die Genehmigung für die Änderung wurde später erteilt.

Staatsanwältin Nicola Trinker sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt und forderte einen Schuldspruch. Der Bürgermeister habe trotz einer vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten 16 Monate lang nichts unternommen. In dieser Zeit sei das Heizwerk trotz eines Baustopps, der erst nach Fertigstellung der Anlage erfolgte, in Betrieb gewesen. Dadurch sei der rechtsgültige Bescheid, gegen den Rechtsmittel möglich wären, erst nach zwei Jahren erfolgt, und erst dann hätten die Anrainer Einsprüche erheben können. Damit habe der Bürgermeister die Schädigung dieser Personen bewusst in Kauf genommen, meinte die Staatsanwältin.

Es stehe fest, dass niemand geschädigt worden sei, erklärte Verteidiger Walter Brunner und forderte einen Freispruch. Der Bürgermeister habe über drei Amtsperioden sein Amt untadelig geführt. Er hätte in dieser Situation gar nicht anders handeln können. Hätte er angeordnet, den Kamin abzureißen, wäre das ein klarer Fall für ein Amtshaftungsverfahren gewesen, meinte er.

Objektiv betrachtet mag der Anklage-Vorwurf seine Richtigkeit haben, führte Kriz aus. Aber der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfordere die Wissentlichkeit und den habe der Schöffensenat von der subjektiven Tatseite her nicht erkennen können.

"Alle zwei bis drei Jahre spießt sich's einmal"

In der Gemeinde Lesachtal gebe es etwa 20 Bauansuchen pro Jahr, "alle zwei bis drei Jahre spießt sich's einmal", meinte der Richter. Und abweisende Baubescheide seien da eher fremd, man wirke in solchen Fällen meist mündlich auf den Bauwerber ein, der sein Ansuchen dann zurückziehe. "Eine sehr papierschonende Form, wenn man nicht alles niederschreibt", erklärte er in Anspielung auf die Tatsache, dass die beteiligten Personen die notwendigen Unterlagen für die Änderung lediglich telefonisch urgiert hatten. Auch wenn man diese Telefonate als Aktenvermerk niedergeschrieben hätte, hätte das keinen Unterschied gemacht, sagte Kriz.

Zu den 16 Monaten, meinte er, das Faktum sei gegeben, "aber da müssen wir auch vor unserer eigenen Tür kehren. Ich möchte nicht wissen, wie viele Akten bei uns länger als 16 Monate dauern."

Auch glaubte der Schöffensenat nicht, dass der Ex-Bürgermeister Anrainer habe schädigen wollen. Denn er habe die Auswirkungen der Änderungen sofort prüfen lassen. Und es sei auch niemandem ein Schaden entstanden.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA)

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