Sozialversicherung: Zahl der Kassen soll schrumpfen

Die Sozialversicherung
Die SozialversicherungAPA
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Offiziell haben ÖVP und FPÖ noch keine Details bekannt gegeben, angeblich sollen aus den 21 künftig fünf Sozialversicherungsträger werden. Auch bei den Gebietskrankenkassen soll reduziert werden.

Finden Volkspartei und Freiheitliche zu einer Koalition zusammen, dürften Zusammenlegungen bei den Sozialversicherungen wohl unausweichlich sein. Eine entsprechende Ankündigung von den Parteichefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ), anonyme Wortmeldungen aus Verhandlerkreisen und nicht zuletzt die Wahlprogramme der beiden Parteien deuten klar in diese Richtung. Details gibt es offiziell zwar noch nicht ("Derzeit werden verschiedene Modelle geprüft."), die Tageszeitung "Österreich" wollte am Montag aber schon einige kennen.

Demnach soll es künftig statt mehr als 20 nur noch fünf Sozialversicherungsträger geben. Die neun Gebietskrankenkassen sollen zu einer werden, die gewerbliche Sozialversicherung und die der Bauern sollen zu einer Selbstständigenversicherung werden. Weiters sollen die fünf Cluster- und 25 Fachgruppen ihre Zwischenberichte bis zum 24. November an die leitende Steuerungsgruppe melden.

Ein Blick auf die Ist-Situation: Derzeit gibt es 21 Träger in den drei Sparten Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung. Für alle drei Bereiche zuständig sind nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB). Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung.

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Die neun Gebiets- und die fünf Betriebskrankenkassen sind für die Krankenversicherung zuständig, für die beiden anderen Sparten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Als Spezialfall haben die Notare noch eine eigene Pensionsversicherung.

Modelle zur Reform

Reformmodelle gab es schon vor der Nationalratswahl viele: Im Sommer legte die London School of Economics (LSE) im Auftrag des SPÖ-geführten Sozialministeriums gleich vier vor. Das erste sieht je einen bundesweiten Träger für die Unfall- und die Pensionsversicherung sowie je einen Krankenversicherungsträger für alle unselbstständig Beschäftigten und einen für die Selbstständigen (SVA und SVB) vor. Modell zwei beinhaltet eine ähnliche Struktur wie Modell eins, allerdings gibt es für die Kranken- und die Unfallversicherung einen eigenen Träger für die öffentlich Bediensteten. Modell drei würde einen bundesweiten Träger für die Pensionsversicherung und einen Träger für die Kranken- und die Unfallversicherung vor, der aus neun Landesträgern besteht. Das vierte Modell schließlich sieht ein Beibehalten der derzeitigen Struktur vor - ein Modell, das von SPÖ-Seite favorisiert wurde. Bei der ÖVP stieß dies im August auf Kritik, Parteichef Sebastian Kurz bezeichnete dies als "denkbar unlogischste Variante".

Schon im März hat die Wirtschaftskammer ein "5-Träger-Modell" vorgeschlagen. Nach einer Empfehlung des Schweizer Beratungsunternehmens c-alm AG sollen demnach die PVA und die AUVA ebenso wie die BVA für die Beamten erhalten bleiben. Zusammengelegt sollen die neun Gebietskrankenkassen werden, ebenso sollen die SVA der Selbstständigen und die SVB der Bauern fusioniert werden. Letztere Fusion ist allerdings vor einigen Jahren schon einmal im letzten Moment gescheitert, obwohl sie schon praktisch ausgehandelt war.

Im Februar hat die Industriellenvereinigung auf Basis einer IHS-Studie vorgeschlagen, dass es statt der bisher neun Gebietskrankenkassen nur noch drei bis vier Kassen für Unselbstständige und eine bundesweite für Selbstständige geben solle. Die Zahl der Krankenkassen sollte sich demnach nicht nach Bundesländern richten, sondern nach topografischen Regionen, etwa nach den vier Versorgungszonen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG).

Bedenken gegen Eingriffe

Nicht alle sind über solche Ideen glücklich, auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen Eingriffe in die Selbstverwaltung der Berufsgruppen wurden genannt. Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger meinte Vorsitzender Alexander Biach zuletzt, eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sei auch unter der nächsten Regierung sicher nicht der erste Reformschritt. Zunächst gehe es um die weitere Leistungsharmonisierung, dann um die Anpassung der Beiträge. Daneben müssten die Träger auch Aufgaben bündeln und in der Verwaltung Kosten einsparen. Ein vierter Punkt sei die Kofinanzierung der Krankenhäuser mit den Bundesländern.

(APA/Red.)

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