Bludenz: Wahlkampfleiter und Wahlhelfer stehen vor Gericht

Symbolbild: Wahlkarte
Symbolbild: Wahlkarte APA/BARBARA GINDL
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Einer Gemeindebediensteten, dem ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Wahlhelfern wird Missbrauch der Amtsgewalt bzw. Bestimmung zum Missbrauch vorgeworfen. Alle vier beteuerten ihre Unschuld.

In Zusammenhang mit der Wahlkartenaffäre bei der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz hat am Montag am Landesgericht Feldkirch ein Prozess gegen eine Gemeindebedienstete, den ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Wahlhelfer begonnen. Ihnen wird Missbrauch der Amtsgewalt bzw. Bestimmung zum Missbrauch vorgeworfen. Alle vier beteuerten ihre Unschuld. Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt. Gegen die vier Angeklagten und Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer - das Verfahren gegen ihn wurde im Februar eingestellt - hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt, da sich die Kollegen in Feldkirch für befangen erklärten.

Der Beamtin, die mit der Organisation und Durchführung der Bürgermeisterstichwahl am 29. März 2015 beauftragt war, wird vorgeworfen, in 195 Fällen Wahlkarten ohne persönlichen Antrag und ohne Identitätsprüfung der Wahlberechtigten auf Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben zu haben. Dass sie dabei einschlägige Rechtsvorschriften missachtete, musste der Gemeindebediensteten aufgrund ihrer Erfahrung bewusst sein, ebenso dem ÖVP-Wahlkampfleiter, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Idee zum "Wahlkartenservice"

Von ihm und der Beamtin stammte laut Staatsanwaltschaft die Idee zum "Wahlkartenservice" der ÖVP. Demnach übermittelten Wahlhelfer Listen von Wahlberechtigten überwiegend per Mail an die Gemeindebedienstete, die dann Wahlkarten ohne Identitätsprüfung ausstellte und an die Wahlhelfer ausfolgte, ohne das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen. In 81 Fällen habe der ÖVP-Wahlkampfleiter die Wahlkartenbestellungen weitergeleitet, die ihm auch von den beiden mitangeklagten Wahlhelfern zugestellt worden seien.

Diese beiden Wahlhelfer sollen in einem bzw. drei Fällen Wahlkarten ohne Wissen der betroffenen Wähler beantragt und auch ausgestellt bekommen haben, was sie allerdings vehement abstreiten. Auch ihnen unterstellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck, gewusst zu haben, dass sie gegen Gesetze verstießen. In allen anderen Fällen holten die Wahlhelfer laut Ermittlungen zumindest das mündliche Einverständnis der Wahlberechtigten ein.

Die beiden Wahlhelfer und der ÖVP-Wahlverantwortliche wurden wegen Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt. Alle vier Angeklagten zeigten sich im Laufe des Verfahrens nicht geständig. Die Verteidigung bestritt zu Beginn der Verhandlung den Tatvorsatz der Angeklagten.

Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben

Keinerlei Hinweis hatte die Staatsanwaltschaft hingegen darauf erlangt, dass nicht wahlberechtigte Personen oder Unbefugte mit einer fremden Wahlkarte eine Stimme abgegeben hätten. Auch soll niemand strafrechtlich Einfluss auf eine Stimmabgabe genommen haben. Untersucht wurde das vor allem in einem Bludenzer Seniorenheim. Dort hatte ein Mitarbeiter 42 Wahlkarten für die Heimbewohner bestellt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Ein Hohenemser Beamter - in der Nibelungenstadt hatte es ähnliche Vorwürfe gegeben - wurde Ende September bei einem Prozess am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs rechtskräftig freigesprochen .

(APA)

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