Dürfen Polizisten bald unprotokolliert Daten abfragen?

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Symbolbild: PolizeiAPA/HELMUT FOHRINGER
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Liste Pilz-Abgeordnete Alma Zadic kritisiert die geplante Novelle des Datenschutz-Anpassungsgesetzes. Das Innenministerium weist die Vorwürfe zurück.

Die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geplante Novelle des Datenschutz-Anpassungsgesetzes sorgt bei der Liste Pilz-Abgeordneten Alma Zadic für Unmut. Ihrer Ansicht nach soll es Polizisten damit nämlich ermöglicht werden, personenbezogene Daten-Abfragen praktisch unkontrolliert durchführen zu dürfen. "Damit entsteht eine unglaubliche Datenschutzlücke", kritisiert Zadic am Mittwoch. Das Innenministerium widersprach prompt und wies die Vorwürfe zurück.

Der Reihe nach: Im Sicherheitspolizeigesetz hieß es bisher: "Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten aus der Zentralen Informationssammlung und den übrigen Informationsverbundsystemen ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist." Die Zuordnung zu einem bestimmten Organwalter soll laut Zadic in Zukunft wegfallen. Außerdem unterstellt Zadic Kickl, dass er die "blauen Schafe" bei der Polizei schützen wolle. Sie erinnerte an Vorfälle, bei denen blaue Funktionäre unerlaubt Polizeidaten aus dem internen EKIS-System besorgt hatten.

Mit ihrer Kritik ist die Liste Pilz-Abgeordnete nicht allein, auch die Neos und die SPÖ bekundeten am Mittwoch ihren Unmut bezüglich der geplanten Novelle. Konkret bemängeln sie die geplante Streichung der Widerspruchsrechte von Bürgern gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

Innenministerium weist Vorwürfe zurück

Das Innenministerium wies den Vorwurf von Zadic am Mittwoch indes umgehend zurück. "Auch künftig wird jede einzelne Datenabfrage persönlich einem Polizisten zuordenbar sein. Es gibt keinerlei Änderungen im Standard der Protokollierung", betonte ein Ministeriumssprecher. Es gebe keine Änderungen in der Frage der Berechtigung, keine Änderungen bei der Begründungspflicht und keine Änderung bei den persönlich zuzuordnenden Abfragen sowie bei der Kontrolle der Abfragen. "Die einzige Änderung betrifft die Dauer der Aufbewahrung zwecks Speicherminimierung."

(APA)

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