Die Justiz haben "zu den Gräueln des Nationalsozialismus ihren Beitrag geleistet", erinnert der Justizminister. "Daraus müssen wir die Lehren ziehen."
Auch die Justiz müsse einen Beitrag leisten, dass sich die in den Konzentrationslagern begangenen Verbrechen nicht wiederholen - indem sie unabhängig jedem Verstoß gegen Würde und Rechte des Einzelnen entgegentritt. Das betonte Justizminister Josef Moser (ÖVP) Freitag vor Richteramtsanwärtern in der Gedenkstätte Mauthausen.
Die angehenden Richter absolvierten das 2009 mit der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz ins Leben gerufene Curriculum '"Justiz- und Zeitgeschichte", das seit 2017 verpflichtender Ausbildungsgegenstand ist.
Moser erinnerte sie daran, dass auch die Justiz "zu den Gräueln des Nationalsozialismus ihren Beitrag geleistet hat". Sie habe ihre Unabhängigkeit aufgegeben, sich vom Regime instrumentalisieren lassen und nicht mehr für Rechtssicherheit gesorgt. Das Handeln der Justiz in der NS-Zeit sei nicht mehr Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Freiheitsrechten, sondern "dem allgemeinen Volkswillen" verpflichtet gewesen.
"Daraus müssen wir die Lehren ziehen - das sind wir den Opfern schuldig", betonte Moser. Die vertiefende Behandlung der Themenkomplexe Rassismus, Antisemitismus und Nationalsozialismus habe heute mehr Bedeutung denn je. Denn religiöser Extremismus werde wieder stärker, Verbrechen aus Hass, Verstöße gegen das Verbotsgesetz sowie Mobbing und Verhetzung im Netz seien "mittlerweile Teil unseres täglichen Lebens". So habe es 2017 45 Prozent mehr Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz gegeben - und im Vergleich mit 2016 mehr als doppelt so viele Verurteilungen wegen Verhetzung.
(APA)