Kostenersatz: Feilschen ums Geld für Pflege

(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Nach der Abschaffung des Pflegeregresses wollen die Länder mehr Geld vom Bund. Am Mittwoch wird in Wien verhandelt.

Wien. Die zu erwartenden Zusatzkosten nach dem Ende des Pflegeregresses stehen am Mittwoch bei der routinemäßigen Sitzung des Österreichischen Koordinationskomitees (ÖKK) auf der Agenda. Das Gremium, in dem die Stabilitätspaktpartner (Bund, Länder, Städte- sowie Gemeindebund) vertreten sind, tagt am Nachmittag ab 12.30 Uhr im Finanzministerium. Ob es eine Einigung geben wird, war im Vorfeld offen.

Vor zwei Wochen haben die Landesfinanzreferenten bei ihrem Treffen in Wien dem Bund hinsichtlich zusätzlicher Finanzierungserfordernisse die Rute ins Fenster gestellt. Sollte es etwa beim Pflegeregress bis Ende Juni zu keiner Einigung kommen, werde man den Konsultationsmechanismus auslösen, sagte damals Wiens Finanzstadträtin, Renate Brauner (SPÖ), stellvertretend für ihre Kollegen. Auch den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte sie in den Raum, wenn auch nur als „letzten Weg“.

Die Länder verweisen darauf, dass sie durch den Wegfall des Regresses hohe Kosten zu stemmen hätten – laut Ländervertretern geht es dabei um 500 bis 650 Millionen Euro pro Jahr. Die Bundesregierung hat im Budget zur Kompensation aber nur 100 Millionen Euro eingeplant. Dies sei viel zu wenig“, argumentieren die Länder.

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) etwa präsentierte am Dienstag den Tiroler Rechnungsabschluss für 2017 samt Nulldefizit und kündigte an, das Ziel – einen ausgeglichenen Haushalt – weiterhin verfolgen zu wollen. „Wenngleich uns Mehrkosten beispielsweise im Pflege- und Gesundheitswesen vor zusätzliche Herausforderungen stellen.“ Er werde es „nicht zulassen, dass Vorgaben des Bundes zulasten unserer stabilen Finanzen zum Tragen kommen“.

Vorerst keine Einigung in Sicht

Die Sitzung am Mittwoch ist nicht medienöffentlich, das Regressthema ist eines von mehreren. Ob es dabei zu einer Einigung oder einem Fortschritt kommt, war im Vorfeld nicht abzusehen. Das ÖKK ist im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes eingeführt worden. Ihm obliegt unter anderem die Haushaltskoordinierung zwischen den Gebietskörperschaften. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.04.2018)

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