Grasser: „Das ist eine Gemeinheit“

Die Schützenhilfe durch seine Anwälte Norbert Wess (links) und Manfred Ainedter half Karl-Heinz Grasser am Dienstag nur wenig.
Die Schützenhilfe durch seine Anwälte Norbert Wess (links) und Manfred Ainedter half Karl-Heinz Grasser am Dienstag nur wenig.(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Mit ihrer Zermürbungsstrategie führt Richterin Marion Hohenecker den Ex-Finanzminister aufs Glatteis. Dieser will mit Briefkastenfirmen und -konten nichts zu tun haben.

Wien. Die Beschwerde von Grasser-Anwalt Norbert Wess, dass die Landespolizeidirektion Burgenland über die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neue Akten für das Buwog-Verfahren geliefert habe, was rechtlich aus Sicht der Verteidigung nicht in Ordnung sei, bildete nur das Vorspiel. Gestern, Dienstag, schrieb man den 44. Verhandlungstag im Prozess um Untreue, Beweismittelfälschung und Korruption beim Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 weitere Angeklagte.

Dann, als es trotz längerer Beratung keinen Beschluss gab, hob Richterin Marion Hohenecker zu dem an, was sie perfekt beherrscht und schon bei der Befragung des mitangeklagten einstigen Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bis zur Perfektion durchgezogen hatte: Zermürbungstaktik.

Zum dritten Mal nahm sie Grasser in die Mangel – und konzentrierte sich einmal mehr auf das sogenannte Schwiegermuttergeld. Das sind jene 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter, der dem Swarovski-Clan angehörigen Marina Giori-Lhota, im Jahr 2005 zur Veranlagung erhalten haben will. Bar von ihm selbst im Papiersackerl aus der Schweiz nach Österreich gebracht, landete es in mehreren Tranchen bei der Meinl-Bank. Grasser war dort Kunde. Das Institut bzw. die Vermögensverwalter W. und Sch. – „sie wurden mir von Julius Meinl empfohlen“ – transferierten das Geld weiter auf ein Konto der Schweizer Ferint AG. Veranlagt wurde nicht nur in diverse Meinl-Papiere, sondern auch in Genussscheine der Hypo Alpe Adria. Dazu hatte ihm der ehemalige Hypo-Chef Tilo Berlin geraten.

Von dort wanderte das inzwischen auf 784.000 Euro angewachsene Investment auf Initiative des ebenfalls angeklagten Schweizer Vermögensverwalters Norbert W. auf das Raiffeisen-Liechtenstein-Konto der in Belize ansässigen Briefkastenfirma Mandarin und floss von dort auf eine Catherine Corporation.

Aber vorerst zurück zur Ferint AG, die schon Jahre zuvor für Meinl tätig gewesen war. Als Hohenecker eine Liste mit Kontobewegungen aus dem Jahr 2005 auf die Wand werfen lässt, wird einem angesichts der Zahlenkolonnen fast schwarz vor den Augen. Und Grasser sagt dazu, das alles sei 13 Jahre her, daher könne er sich an Details nicht erinnern.

Was der Ex-Politiker aber umso genauer weiß: „Das Geld hat weder mit der Buwog noch mit dem Terminal Tower (dem zweiten Prozessgegenstand, Anm.) zu tun und ist daher nicht Verfahrensgegenstand“, betont er mit Nachdruck.

„Kein Widerspruch“

Die Richterin kann er damit nicht beeindrucken: Warum er nicht einfach die 500.000 Euro auf sein Konto gelegt habe? Wegen der Vermögenstrennung. Giori-Lhota habe das Geld Grassers Frau, Fiona Swarovski, schenken wollen, er sollte es veranlagen. „Wenn Sie meine Schwiegermutter kennen, werden Sie verstehen, dass es keinen Widerspruch in dieser Frage gab.“ Dass es bei der Durchforstung eines überaus komplizierten Geflechts an Geldflüssen rund um den Globus Gelegenheit zum Schmunzeln geben würde, hielt wahrscheinlich Grasser selbst nicht für möglich. Aus den 500.000 Euro seien infolge der Hypo-Genusscheine 780.000 Euro geworden – darauf sei er stolz gewesen.

Damit war an diesem Dienstag der Spaß auch schon vorbei. Denn als Hohenecker wieder auf das Geldkarussell zu den Firmen Mandarin und Catherine kam und wissen wollte, was dann mit den 784.000 Euro geschah, verlor Grasser nahezu die Contenance. Seine Verfügungsgewalt habe mit der Überweisung des Geldes an die Mandarin geendet. Die Sache sei für ihn erledigt gewesen, Punkt.

Bei Mandarin seien doch vom Liechtenstein-Konto 400.815 – die Staatsanwaltschaft ordnet es Grasser zu – auch Teile der Buwog-Provision gelandet, plus Gelder von Norbert W. aus Russland-Geschäften.

Das heißt, da seien Gelder, auch Teile der Buwog-Provision, vermischt worden? Die Richterin legt Grassers Nerven blank: „Ich war und bin bei Mandarin und Catherine nicht zeichnungsberechtigt, auch nicht beim Konto 400.815. Kein Cent ist mir zugutegekommen.“ Und: „Das ist eine Gemeinheit“, dass ihm die Staatsanwaltschaft das in der Anklage zuschreibe. „Es ist völlig falsch.“

Und dann setzt Grasser wieder etwas ruhiger nach: Hätte er damals gewusst, was die Mandarin „für ein Vehikel“ ist, hätte er sicher anders agiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2018)

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