Rechnungshof vermisst einheitliche Qualitätskriterien bei Ärzten

Symbolbild: Arztpraxis
Symbolbild: Arztpraxis(c) Clemens Fabry (Presse)
  • Drucken

Die Prüfer orten Mängel und fehlende Transparenz und fordern mehr Kontrollen. Die Gesundheitsministerin bekundet Handlungswillen, die Ärztekammer rechtfertigt sich.

Der Rechnungshof (RH) kritisiert in einem aktuellen Bericht die Qualitätssicherung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Konkret: Es wird beanstandet, das es zwar Qualitätsstandards in Form von Bundesqualitätsleitlinien gab, zwei davon aber ausgelaufen sind, da das Ministerium nicht rechtzeitig für Nachfolgeregelungen gesorgt habe. Weiters wird moniert, dass Patienten keine Möglichkeit haben, sich anhand bundesweit einheitlicher Kriterien über die Behandlungsqualität zu informieren. Empfohlen wird die Entwicklung von Qualitätsstandards mit verpflichtenden Vorgaben bis zum Ende der Zielsteuerungsperiode 2021.

Erst Ende Juni hatten Österreichs Patientenanwälte ihre jahrelange Kritik an der Qualitätssicherung in den heimischen Arztpraxen bekräftigt. Mit Verweis auf eine Studie des Instituts für höhere Studien (IHS) forderten sie Reformen von Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Denn: Durchgeführt wird die Qualitätssicherung in Österreich derzeit durch die ÖQMed GmbH, einem Tochterunternehmen der Österreichischen Ärztekammer. Fazit: Die Ärzte kontrollieren sich damit gewissermaßen selbst.

Hartinger-Klein bekundet Handlungswillen

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) kommentierte den Bericht am Freitag damit, dass das Thema Qualität in der Gesundheitsversorgung für sie zentral sei und etwaige Mängel schnellstmöglich behoben werden müssten. Aktuell würden alle verfügbaren Studien zum Thema Qualitätssicherung in Arztpraxen evaluiert. Erst vor wenigen Tagen habe auf ihre Einladung hin ein Runder Tisch mit dem Patientenanwalt, der Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungen zum Thema Qualitätssicherung in Arztpraxen stattgefunden, um die IHS-Studie zu diskutieren. Dabei sei vereinbart worden, das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitsweisen (BIQG) mit der Evaluierung sämtlicher Studien zu beauftragen. Darauf aufbauend soll ein weiterer Termin mit allen Akteuren stattfinden, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten.

Kammer verteidigt Qualitätssicherung

Die Ärztekammer verteidigte erwartungsgemäß die Qualitätssicherung in den Arztpraxen. Dass die ÖQMed zu eng mit der Ärztekammer verknüpft sei, sieht der für die Qualitätskontrolle zuständige Artur Wechselberger nicht so. Gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal" räumte er aber Verbesserungsmöglichkeiten bei der Transparenz ein: "Wir müssen die Vorschläge des Rechnungshofs sehr ernst nehmen", so Wechselberger. Vorstellbar wäre etwa, dass nicht die Ärztekammer, sondern die für die Durchführung der Qualitätssicherung zuständige ÖQMed ihre Beiträge selbst einhebt. Was die organisatorische Unabhängigkeit betrifft, erklärte der frühere ÖÄK-Präsident, dass die fachliche Kompetenz bei einem wissenschaftlichen Beirat, nicht bei der Ärztekammer liege.

Ein weiterer Kritikpunkt im RH-Bericht betraf die zu geringe Zahl an stichprobenartigen Überprüfungen. Hier verwies Wechselberger auf die Statistik, wonach ein 7-prozentiger Anteil ausreichend sei. Er gab auch zu bedenken, dass die Prüfungen organisier- und finanzierbar sein müssen, sowie auch akzeptiert werden müssen. Neun oder zehn Prozent wären auch finanzierbar, es sei aber fraglich, ob das ein Mehr an Ergebnis bringt, so Wechselberger. Die Ärzte wehren sich auch nicht gegen eine Darstellung der Ergebnisqualität, dies sei aber generell schwierig, gab er weiters zu bedenken. Das Instrument der Selbstevaluierung durch die Ärzte verteidigte er ebenfalls als "gängiges Tool".

>>> Wechselberger im Ö1-"Mittagsjournal"

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.