Schächten: Olgun kritisiert „Lex Islam“

Mit der IGGÖ sei kein Gespräch gesucht worden, kritisierte Präsident Ibrahim Olgun.
Mit der IGGÖ sei kein Gespräch gesucht worden, kritisierte Präsident Ibrahim Olgun.(c) APA/HANS PUNZ
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Die Islamische Glaubensgemeinschaft reagiert mit Kritik auf den neuen Erlass: Die Einschränkungen seien ein „Affront gegenüber Muslimen“, die bisherigen Gesetze seien ausreichend.

Wien. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hat am Montag kritisch auf den neuen Erlass des Sozialministeriums reagiert, mit dem „illegale Hinterhofschlachtungen“ unterbunden werden sollen. Mit der IGGÖ sei kein Gespräch gesucht worden, kritisierte Präsident Ibrahim Olgun. Er sieht in dem Erlass einen „Affront“ gegenüber Muslimen.

Er hält die aktuelle Gesetzeslage zum Schächten für ausreichend. Der Erlass gilt ab 15. August, tritt also kurz vor Beginn des islamischen Opferfests in Kraft, das heuer von 21. bis 24. August stattfindet. Die FPÖ argumentiert, dass damit die tierquälerische und hygienisch gefährliche Tötung von rund 25.000 Schafen pro Jahr ein Ende finden werde. Nicht eingegriffen werde in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbetrieben.

Die Regierung, allen voran Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), habe bei der Verkündung des Erlasses explizit auf das islamische Opferfest Bezug genommen - „somit ist der aktuelle Erlass wohl als ,Lex-Islam' zu verstehen“, kritisiert Olgun. Die IGGÖ sei nicht zu Gesprächen eingeladen worden. Es stehe „außer Streit“, dass Schächtungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen seien, betonte er. Die aktuelle Gesetzeslage bezüglich des Schächtens sei ausreichend. Die Zahlen, die von der Regierung genant wurden, seien „unrealistisch“.

Die IGGÖ befürchtet, dass die nun kolportierte verpflichtende Meldung des Fleischbedarfs nichts anderes sei als die vor einigen Wochen debattierte Registrierung von Beziehern in Niederösterreich, eben nur anders verpackt. Und betonte, dass von dem Erlass auch Juden betroffen sein würden.

Der niederösterreichische Landesrat Waldhäusl (FPÖ) hatte kürzlich mit dem Vorstoß, den Bedarf von koscher produziertem Fleisch einzeln prüfen lassen, für Protest gesorgt: Die Israelitischen Kultusgemeinde fürchtete, Schlachthöfe und Verkaufsstellen müssten Listen ihrer jüdischen und muslimischen Kunden führen. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellte klar, so eine Registrierungen werde es nicht geben.

Länder sollen kontrollieren

Seitens der Bundesregierung hießt es, die Regelung im Hinblick auf eine bessere Kontrolle des Schächtens sei schon lange in Arbeit. Konkret geht es darum, dass die Schlachtung von Tieren für den häuslichen Eigenbedarf des Tierhalters unter bestimmten Bedingungen von der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ausgenommen ist. Seit 2006 werde dies so ausgelegt, dass das auch gilt, wenn ein Tier an den neuen Besitzer übergeben und dann unmittelbar in den Räumen des Züchters geschlachtet werde. Es gebe einen Betrieb, der 2017 bei 30000 Schafen so vorgegangen sei, weitere hätten mehr als 100 Tiere so (und damit ohne behördliche Kontrolle) vermarktet, so die FPÖ. In Zukunft soll die Ausnahme wirklich nur noch für den Eigenbedarf gelten. Eine Weitergabe des getöteten Tiers ohne Beschau sei nicht möglich, auch rituelle Schlachtung für den Eigenbedarf wird verboten. Kontrollieren sollen das die Bundesländer. (ag/cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2018)

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