BVT: Innenministerium muss Akten liefern

Die Opposition darf sich im BVT-Ausschuss über einen kleinen Sieg freuen.
Die Opposition darf sich im BVT-Ausschuss über einen kleinen Sieg freuen.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Opposition hatte fehlende Akten bemängelt – der Verfassungsgerichtshof gab einer Beschwerde recht. Die Akten sollen aufklären, wie die unzulässige Hausdurchsuchung zustande gekommen ist.

Wien. Die Opposition darf sich über einen kleinen Sieg freuen. Der Verfassungsgerichtshof (VfgH) entschied zu ihren Gunsten, dass gewünschte, bisher zurückgehaltene Akten für den BVT-Ausschuss seitens des Innenministeriums nachgeliefert werden müssen.

SPÖ, Neos und Liste Pilz hatten beklagt, dass die Akten des Innenministeriums unvollständig waren – vor allem, dass interne und externe Korrespondenz des Kabinetts bezüglich der unzulässigen Hausdurchsuchung im BVT am 28. Februar fehlen würden.

Die „Presse“ berichtete bereits, dass Kickls Kabinettsmitarbeiter aktiv Belastungszeugen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft heranführten – die dort teilweise bei den Befragungen als Vertrauenspersonen anwesend waren. Was dort besprochen wurde, landete demnach direkt wieder im politischen Büro des Ministers.

Weiters besteht der Verdacht, dass es Absprachen zwischen Exekutive und Justiz gab – eine Gewaltentrennung nicht gegeben war. Es mutet seltsam an, dass der Beschluss für die mittlerweile als unzulässig erklärte Hausdurchsuchung übereilt in der Nacht vom Journalrichter eingeholt wurde – man bei der Polizei aber schon mehrere Tage vorher wusste, dass eine große Aktion anstünde. Wie es nun dazu genau gekommen ist, das sollen die zurückgehaltenen Akten aufklären. Diese wurden nun vom Verfassungsgerichtshof gesichtet, und es wurde befunden, dass kein Zweifel „daran besteht, dass die Unterlagen zumindest eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben beziehungsweise haben könnten“.

EGS-Beamte bei U-Ausschuss

Das Ministerium nahm den Entscheid zur Kenntnis und versprach, die Akten umgehend nachzuliefern – sie bestünden „vorrangig aus Eingaben von Bürgern, die unterschiedlichste Sorgen und Mutmaßungen eher allgemeiner Natur äußern“, heißt es in einer Aussendung.

SPÖ, Neos und Liste Pilz reagierten naturgemäß erfreut. Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper sagt: „Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt.“ Auch Peter Pilz begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Kickl kann jetzt seine Kabinettsakten nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken.“

Und SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keinerlei Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge.

Aufklärung dazu sollen auch die Befragung im Untersuchungsausschuss bringen, die heute und morgen, Mittwoch, stattfinden werden. Auf der Ladungsliste stehen einige EGS-Beamte, die Fragen beantworten sollen, wie und wann die Hausdurchsuchung geplant und durchgeführt wurde. Ebenfalls befragt werden soll der Chef des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK), Andreas Wieselthaler, gegen den ebenfalls anonyme Vorwürfe geäußert wurden.

Die „Presse“ tickert am Dienstag live aus dem U-Ausschuss ab 10 Uhr unter: www.diepresse.com/bvt

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2018)

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