Neues Waffen-Gesetz: Messerverbot für Asylwerber, Erleichterungen für Jäger

Die Presse/Clemens Fabry
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Der Nationalrat beschloss neue Waffen-Bestimmungen, die ab 1. Jänner in Kraft treten.

Anfang 2019 treten neue Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft. Die Gesetzesnovelle dafür hat der Nationalrat am Dienstag - mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS - beschlossen. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird es sowohl Verschärfungen (etwa für Asylwerber oder bei psychologischen Tests) als auch Erleichterungen (z.B. für Jäger) geben.

Die Novelle ermöglicht Justizwachebeamten und Militärpolizisten (wie "normalen" Polizisten), Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Bei der Jagd darf ab 1. Jänner 2019 ein Schalldämpfer verwendet und eine Faustfeuerwaffe mitgeführt werden. Magazine mit großer Kapazität werden verboten.

Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht - Asylwerber und auch Asylberechtigte - dürfen künftig keine Hieb- und Stichwaffen wie Messer bei sich führen. Das begrüßten mehrere Redner unter Hinweis auf die jüngsten tödlichen Bluttaten in Steyr und Innsbruck besonders.

Aus aktuellem Anlass - der Fall des bekannten Neonazis, der unter anderem im BVT-Untersuchungsausschuss als Security zum Einsatz gekommen war - wird (über einen ÖVP-FPÖ-SPÖ-Antrag) die Verlässlichkeitsprüfung für Polizisten, Militärpolizisten und Justizwache verschärft. Künftig muss auch überprüft werden, ob ein verfassungsgefährdender Angriff zu befürchten ist.

Die Liste Jetzt (früher Pilz) hielt zwar Punkte wie die Verschärfung bei psychologischen Gutachten für gut. Aber das sie eine "waffenfreie Gesellschaft" anstrebe, könne sie der - mit dem Gesetz gegebenen - Ausweitung des Waffentragens nicht unterstützen, betonte Alma Zadic.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wandte sich dagegen, Menschen, die Waffen legal erworben haben, "an den Pranger oder in ein halbkriminelles Eck" zu stellen. Er merkte aber auch an, dass "eine Waffe kein Spielzeug" ist. Deshalb werde mit der Novelle eine sechsmonatige Wartezeit nach einem negativen Gutachten und eine zehnjährige Sperre nach dem dritten gescheiterten Versuch verfügt.

(APA)

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