Prozessstart: Kickl klagt "Jetzt" auf Unterlassung und Widerruf

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Peter Pilz (Jetzt) vor Verhandlungsbeginn
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Peter Pilz (Jetzt) vor VerhandlungsbeginnAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Kickls Anwalt weitete die Klage gegen die Partei noch aus. Listengründer Pilz blieb bei seiner Aussage: Der Innenminister sei eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit", sogar "eine der größten".

Eine gerichtliche Nebenfront zur BVT-Affäre - im zugehörigen parlamentarischen U-Ausschuss wird am Dienstag Innenministerium-Generalsekretär Peter Goldgruber erneut befragt - hat sich am Montag aufgetan. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) traf am Handelsgericht auf den ehemaligen grünen und nunmehrigen Jetzt-Abgeordneten Peter Pilz.

Der Grund: Kickl hatte Pilz' Liste "Jetzt" auf Unterlassung und Widerruf geklagt, da dem Innenminister in einer Aussendung vorgeworfen worden war, eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darzustellen.

Kickl-Anwalt weitet Klage aus

Das Medieninteresse am Handelsgericht war am Montag so groß, dass die Verhandlung in einen anderen Raum verlegt werden musste. Inhaltlich gab es hingegen vorerst nichts Neues. Wie im U-Ausschuss stand die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Zentrum. Pilz zeigte sich vor der Verhandlung weiter überzeugt, diese hätte der öffentliche Sicherheit geschadet.

Kickls Anwalt (und auch Richter am Verfassungsgerichtshof) Michael Rami weitete die Klage gegen die Oppositionspartei noch aus: Die Liste Pilz habe Kickl in der selben Aussendung vom 28. August 2018 auch noch vorgeworfen, gegen Gesetze verstoßen zu haben, was ebenfalls zu unterlassen und zu widerrufen sei. Dem widersprach Pilz' Anwalt, das gehe aus der Formulierung so nicht hervor.

Pilz bleibt bei Aussage

Pilz war in dem Verfahren als Vertreter der von ihm gegründeten Partei erschienen, da er deren stellvertretender Obmann ist. Ein weiteres Verfahren gegen ihn persönlich habe er bereits gewonnen, sagte er vor der Verhandlung. Dabei ging es um die Behauptung, Kickl sei "Drahtzieher" der Hausdurchsuchung gewesen. Pilz blieb dabei bei seiner Aussage, Kickl sei eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss würde er es sogar noch "dramatischer" formulieren, sagte er vor dem Handelsgericht - nämlich "eine der größten Gefahren".

Durch die BVT-Affäre, insbesondere durch die Razzia, habe die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten schwer gelitten, argumentierte Pilz. Belegt sei mittlerweile auch, dass Kickl "Kopf und Drahtzieher" der Aktion gewesen sei.

Immer wieder wollte der Richter wissen, woher Pilz die Informationen für seine Behauptungen habe. Der Beklagte verwies auf die Vorarbeiten für den Untersuchungsausschuss sowie auf eigene Recherchen. Zudem sei es auch die Aufgabe von Abgeordneten wie ihm, "politische Bewertungen abzugeben und Konsequenzen zu fordern". Und: "Ich würde es heute nicht mehr so zurückhaltend formulieren."

Kickl wollte nicht "dilettantisch" vorgehen

Kickl selbst wiederholte in seiner Befragung, was er bereits vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte. So sei lediglich die Anzeige aus dem Innenministerium gekommen, die Hausdurchsuchung liege allein in der Verantwortung der Justiz. Hätte er die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen das BVT nicht informiert, wäre der Vorwurf gekommen, "dilettantisch" vorzugehen. Dass sich Partnerdienste von Österreich abgewandt hätten, sei nicht der Fall gewesen.

Für Irritationen auf der Klägerseite sorgte die Aussage von Pilz vor Verhandlungsbeginn, er habe den gegen ihn persönlich gerichteten Prozess bereits gewonnen. Im Verhandlungssaal präzisierte der Parteigründer: Es sei zwar noch kein schriftliches Urteil ergangen, aber Pilz geht davon aus, dass dieses zu seinem Gunsten ausfallen wird. Zudem musste der Richter Pilz bitten, beim Thema zu bleiben - als er etwa über "schwarze Netzwerke" zu referieren begann.

Pilz beantragte zudem noch weitere Zeugen, darunter BVT-Chef Peter Gridling und die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit im Innenministerium, Michaela Kardeis. Eine Ladung behielt sich das Gericht vor. Weiter verhandelt wird am 1. April. "Die Wahrheitspflicht gilt aber trotzdem", merkte der Richter an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenpolitik

BVT noch immer international eingeschränkt

Der österreichische Verfassungsschutz, das BVT, ist wegen der BVT-Affäre bis heute in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt. Laut einer Zeugenaussage von BVT-Direktor Peter Gridling ist das BVT in den Arbeitsgruppen des Berner Clubs "nicht vertreten".
Schon im BVT-Untersuchungsausschuss ist bekannt geworden, dass das BVT zu einzelnen Treffen nicht mehr eingeladen worden ist und dass diverse Informationen nicht mehr nach Österreich gegangen sind.
Innenpolitik

Konservative in Europa auf Distanz zu Kickl

Österreich könnte von der Zusammenarbeit zunehmend ausgeschlossen werden.
VERHANDLUNG INNENMINISTER KICKL (FPOe) GEGEN ABG. PILZ (JETZT) IM HANDELSGERICHT WIEN
Innenpolitik

Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Die Unterlassungsklage des Innenministers gegen den Abgeordneten wurde abgewiesen. Pilz' Aussage zur BVT-Razzia sei zwar inhaltlich falsch - aber durch den politischen Kontext gerechtfertigt. Kickls Anwalt will berufen.
Kickl (links) und Pilz begrüßten sich mit Handschlag
Innenpolitik

Herbert Kickl brachte Peter Pilz vor Gericht

Kickl hatte Pilz geklagt, weil dieser ihm Gesetzesbruch vorgeworfen, ihn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit genannt hatte. Pilz würde die Aussagen heute so nicht wiederholen, sondern „deutlich drastischer“.
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, BVT
Innenpolitik

"Illegale Hausdurchsuchung": Kickl klagt Pilz in BVT-Affäre

Der Listengründer hatte Innenminister den "Drahtzieher" einer "illegalen Hausdurchsuchung" beim Verfassungsschutz unterstellt. Außerdem hatte Pilz Kickl "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit" genannt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.