Steirischer Bezirkshauptmann wegen Hofburg-Stichwahl vor Gericht

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Einem Bezirkshauptmann und einem Beamten wird Amtsmissbrauch sowie falsche Beurkundung vorgeworfen. Am Mittwoch findet die Verhandlung - vermutlich inklusive Urteil - statt.

Bei der Bundespräsidenten-Stichwahl hatte es 2016 Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlkarten gegen, daher musste die Wahl wiederholt werden. Nach Ermittlungen und teils auch schon Prozessen in mehreren Bundesländern müssen sich am Mittwoch ein Bezirkshauptmann und ein Beamter im Grazer Straflandesgericht verantworten. Ihnen wird Amtsmissbrauch bzw. falsche Beurkundung vorgeworfen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte lange ermittelt und in der Steiermark 23 Verdächtige überprüft. Übrig blieben allerdings nur zwei Anklagen, da man den anderen Betroffenen zubilligte, ohne Vorsatz gehandelt zu haben.

Der beschuldigte Beamte soll die Briefwahlkarten bereits am Tag der Stichwahl, also am 22. Mai 2016, geöffnet haben. Dann soll er die gültigen Stimmen gezählt und die ungültigen weggeworfen haben, und das alles in Abwesenheit der Wahlbeisitzer. Eigentlich hätte die Auswertung der Briefwahlstimmen sowieso erst am Montag (23.5.) erfolgen dürfen, daher muss sich der Beamte nun wegen Amtsmissbrauchs rechtfertigen.

Angeklagt ist auch der Bezirkshauptmann, allerdings nur wegen "falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt" - ein Delikt, auf das bis zu drei Jahre Haft stehen. Er bestätigte mit seiner Unterschrift, dass bei der Auszählung der Stimmen alles seine Richtigkeit gehabt haben soll, obwohl die Mitglieder der Bezirkswahlbehörde bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nicht dabei waren.

Der Prozess wurde für Mittwoch von 13 bis 15 Uhr anberaumt, mit einem Urteil wird noch für den selben Tag gerechnet.

(APA)

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