ÖVP und FPÖ beschließen Anhebung der Parteienförderung

Kurz; Strache
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Im Verfassungsausschuss wird heute eine jährliche Inflationsanpassung beschlossen. Auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für Spendenoffenlegung steigen.

ÖVP und FPÖ beschließen heute, Mittwoch, im Verfassungsausschuss die Anhebung der Parteienförderung. Damit werden auch die Wahlkampfkostengrenze und die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden erhöht. Außerdem sollen die Zuschüsse des Bundes an die Parlamentsparteien nach dem Willen der Koalition künftig jährlich um die Inflationsrate ansteigen. Die Opposition lehnt das ab.

Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wäre heuer der Fall gewesen, womit neben der Parteienförderung auch die Wahlkampfkosten- und Spendengrenzen gestiegen wären. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner noch gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

Kurz kritisierte am Mittwoch, Medien würden zur Parteienförderung "Falschinformationen" verbreiten. "Es ist heute auf Ö3 um 7 Uhr früh berichtet worden, dass die Regierung die Parteifinanzierung erhöhen möchte und die Opposition dagegen ist. Ich möchte die Möglichkeit nutzen, klarzustellen, wie die Realität ausschaut", sagte der ÖVP-Chef. Die Realität sei, dass nicht die Regierung die Parteienfinanzierung erhöhen möchte, "sondern real ist, dass wir als Bundesregierung weniger an Parteienförderung beschließen, als im Gesetz vorgesehen ist", so Kurz. Er verwies darauf, dass das Gesetz, "das von der Sozialdemokratie und der ÖVP beschlossen wurde", vorsehe, "dass heuer die Parteienfinanzierung um acht Prozent ansteigen würde". Von einigen Parteien habe es gegen ein neuerliches Aussetzen den Einwand gegeben, dass ein solches die Planungssicherheit gefährden würde. "Daher sind wir meinem Vorschlag, es vollkommen auszusetzen, nicht gefolgt und haben die Light-Variante gewählt: eine Inflationsanpassung von zwei Prozent statt acht Prozent", sagte der Kanzler. Dies bringe eine Ersparnis in der laufenden Legislaturperiode von rund zehn Mio. Euro.

9,9 Mio. Euro an die ÖVP, 8,49 Mio. Euro an die SPÖ

Nach dem Verfassungsausschuss am Mittwoch muss das Plenum des Nationalrats kommende Woche noch zustimmen. In Summe erhalten die Parteien dann heuer gut 43 Mio. Euro vom Bund. Davon fließen nach Berechnungen der Austria Presse Agentur 9,9 Mio. Euro an die ÖVP, 8,49 Mio. Euro an die SPÖ und 8,21 Mio. Euro an die FPÖ. Die Neos erhalten 1,85 und die Liste JETZT 1,58 Mio. Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird erst nach der Wahl entsprechend der Stimmenzahl vergeben. Hier steht auch die Gesamtsumme noch nicht exakt fest, weil die Zahl der Wahlberechtigten erst ermittelt wird. Basierend auf den Werten der EU-Wahl 2014 wären es aber gut 13 Mio. Euro.

Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit 7,0 Mio. Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der nun geplanten Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3.570 Euro (bisher 3.500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung rückwirkend mit 1. Jänner.

Die Anhebung der Parteienförderung bringt den Parlamentsparteien heuer rund 590.000 Euro mehr - dazu kommt noch eine gute Viertel Million Euro, weil auch die Sonderförderung für die Europawahl steigt. Bei der EU-Wahl steht den Parteien nämlich eine Wahlkampfkosten-Rückerstattung zu, die nun von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht wird.

(APA)

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