Eine Steuerreform als Versprechen für die Zukunft

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Die Steuerreform der Regierung bringt eine Nettoentlastung bis 2022 von 7,5 Milliarden Euro. Sie fällt somit doppelt so groß aus wie die vergangenen Reformen. Dass die Regierung bis 2023 keine neuen Schulden machen will, ist wohl das größte Versprechen an die Bürger.

Wien. Es ist eine groß angelegte Steuersenkung, keine Reform des komplexen Steuersystems. Es ist eine substanzielle Entlastung für Kleinverdiener und Pensionisten, aber von einer visionären ökologischen Steuerreform sind die Maßnahmen der Regierung weit entfernt. Es ist eine Reform für den sogenannten kleinen Mann, die genauso gut von einer linksliberalen Koalition stammen könnte. Das Positivste an dieser Steuerreform ist aber das Versprechen, in den kommenden fünf Jahren keine neuen Schulden mehr zu machen. Vor allem an diesem Versprechen wird die Fiskalpolitik dieser Regierung am Ende zu messen sein.

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Inklusive Familienbonus, der bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten ist und für eine Steuerentlastung von 1,8 Milliarden Euro sorgt, wird die heute von der Bundesregierung präsentierte Steuerreform bis 2022 eine Entlastung von 8,3 Milliarden bringen, zieht man Gegenfinanzierungen wie etwa eine geplante Erhöhung der Tabaksteuer oder eine höhere Besteuerung des Glücksspiels bleibt unter dem Strich eine Nettoentlastung von 7,5 Milliarden Euro. Das ist fast so viel wie die vergangenen drei Steuerreformen aus den Jahren 2004, 2009 und 2016 zusammen.

Die größten Nutznießer sind Arbeitnehmer und Pensionisten. Ab nächstem Jahr werden sie stufenweise um fünf Milliarden Euro pro Jahr weniger Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Insgesamt profitieren 4,8 Millionen Steuerzahler von einer Senkung der Tarife. Ab 2021 wird der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Ein Jahr später sinken die nächsten Tarife von 35 auf 30 bzw. von 42 auf 40. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt.

Für Arbeitnehmer bedeutet das eine Steuerentlastung von bis zu 1672 Euro pro Jahr, Pensionisten haben künftig bis zu 1580 Euro jährlich mehr netto vom Brutto. Doch eine Lohnsteuersenkung allein entlastet Menschen mit niedrigem Einkommen kaum. Denn in Österreich zahlen die vier Prozent Topverdiener knapp 39 Prozent der Lohnsteuer, hingegen kommen 54 Prozent der Arbeitnehmer lediglich für zwei Prozent der Lohnsteuer auf.

Damit also Geringverdiener stärker profitieren, wird der sogenannte „Sozialversicherungsbonus“ eingeführt. Somit werden für 1,8 Millionen Arbeitnehmer und genauso viele Pensionisten, aber auch für 500.000 Selbstständige und Bauern niedrigere Sozialversicherungsbeiträge gelten. Das heißt aber nicht, dass weniger Geld in die Krankenkassen fließt. Vielmehr wird diese Senkung aus dem Steuertopf finanziert. Es wird also noch stärker umverteilt als bisher. Laut Berechnungen des Finanzministeriums soll durch diese Beitragssenkung jeder Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von 1500 Euro) mindestens 500 Euro pro Jahr mehr herausbekommen. Wer bisher keine Lohnsteuer bezahlt, soll im Schnitt 280 Euro pro Jahr mehr aufs Gehaltskonto bekommen, Menschen mit niedrigen Pensionen bekommen im Schnitt um 170 Euro mehr.

Zusätzlich zur Tarifsenkung wird die Werbungskostenpauschale von derzeit 132 auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Das führe auch zu einem Bürokratieabbau, immerhin 60.000 Personen ersparen sich künftig die Steuererklärung. Ein weiteres kleines Steuerzuckerl stellt die „Mitarbeitererfolgsbeteilgung“ dar. Unternehmen könnten ab 2022 an ihre Mitarbeiter bis zu 10 Prozent des Gewinns ausbezahlen und das völlig steuerfrei. Pro Arbeitnehmer könnten maximal 3000 Euro jährlich begünstigt ausgeschüttet werden. Das käme dann also einem 15. Monatsgehalt gleich. Alles in allem sollen Arbeitnehmer und Pensionisten ab 2022 zumindest um fünf Prozent weniger Steuern und Abgaben bezahlen müssen.

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Für Unternehmen bringt die Steuerreform insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Doch sie müssen bis zum Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus warten. Die Köperschaftsteuer (KöSt) wird ab 2022 von 25 auf 23 Prozent und dann 2023 nochmals von 23 auf 21 Prozent gesenkt. Kleinunternehmer werden bereits nächstes Jahr von der Reform profitieren. Da wird etwa die Kleinunternehmergrenze von 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Also erst ab einem Umsatz von 35.000 Euro muss eine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt werden. Damit fallen etwa 400.000 (klassische) Steuererklärungen weg. Es ist also vor allem eine bürokratische Entlastung - auch für die Finanzbeamten. Ebenfalls ab 2020 wird der Grenzwert für Geringwertige Wirtschaftsgüter schrittweise von derzeit 400 auf 1000 Euro erhöht. 2022 erhöht sich schließlich der Gewinnfreibetrag von 30.000 auf 100.000 Euro, auch hier steht der Abbau von Bürokratie im Vordergrund.

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Den größten bürokratischen Brocken bildet allerdings das Einkommensteuergesetz selbst. Es ist fast 30 Jahre alt, beinhaltet mittlerweile mehr als 160 Novellen und ist selbst für Steuerberater nur noch schwer zu durchschauen. Deshalb soll es „neu geschrieben werden", heißt es im Ministerium. Ab 2021 soll das Gesetz modern und anwenderfreundlich sein und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Ministerien sollen eine Milliarde einsparen

Dass die Reform in mehreren Etappen vollzogen wird, hat vor allem einen Grund. Die Regierung will den Budgetpfad nicht verlassen. In den kommenden fünf Jahren soll es nämlich stets einen „administrativen Budgetüberschuss“ geben. Dieser Fahrplan wurde bereits vergangene Woche nach Brüssel gemeldet.

Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, muss Finanzminister Löger vor allem seine Ministerkollegen an die Kandare nehmen. Die Ministerien sollen allesamt eine Milliarde einsparen. Eine weitere halbe Milliarde Euro soll durch vorerst nicht näher definierte zusätzliche Maßnahmen eingespart werden. Und schließlich kommt auch diese Regierung nicht ohne den berühmten Selbstfinanzierungseffekt aus. Allerdings fällt er mit 500 Millionen Euro bescheiden aus. So viel sollen die entlasteten Bürger also gleich wieder mit ihrer Konsumlaune an den Staat zurückzahlen.

Geht die Rechnung des Finanzministers auf, so wird Österreichs Schuldenstand bis 2023 unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fallen. Somit würde Österreich 28 Jahre nach dem EU-Beitritt erstmals sämtliche Maastricht-Kriterien erfüllen.

Die von vielen Ökonomen und Kommentatoren geforderte Abschaffung der Kalten Progression wird wie erwartet nicht kommen. Und das, obwohl beide Regierungsparteien diese im Wahlkampf ihren Wählern versprochen haben. Laut Berechnungen des Finanzministeriums spült die Kalte Progression bis 2023 knapp 7,5 Milliarden Euro in die Taschen des Fiskus. Alleine der Familienbonus wurde bis dahin mehr an Entlastung bringen, heißt es. Dennoch werden Löger das Thema nach 2022 anpacken und die Steuertarife an die Inflation anpassen. Fest stehe allerdings, so meinen Experten aus dem Ministerium, dass von der Abschaffung der Kalten Progression Geringverdiener so gut wie gar nicht profitieren. Sie beinhaltet also keine von der Regierung gewünschten sozialen Lenkungseffekte.

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