Rechnungshof startet neue Parteispenden-Offenlegung

Screenshot www.rechnungshof.gv.at
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Ein neues Portal soll die notwendige „unverzügliche“ Veröffentlichung von Spenden ermöglichen. Wegen der Gesetzesänderung wird die eindeutige Identifizierung von Spendern aber schwieriger.

Der Rechnungshof hat am Dienstag mit der Offenlegung der Parteispenden nach den neuen Regeln begonnen. Ab sofort müssen alle Spenden über 2500 Euro "unverzüglich" veröffentlicht werden - bisher lag diese Grenze bei 51.000 Euro. Ein entsprechendes System mit einer sicheren Datenleitung für die Parteien hat der Rechnungshof in den vergangenen Tagen aufgesetzt.

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Allerdings wird die Liste, die der Rechnungshof online veröffentlicht, weniger Informationen über die Spender enthalten. Bisher musste neben dem Namen nämlich auch die Adresse der Spender veröffentlicht werden. In der von SPÖ, FPÖ und Liste „Jetzt“ beschlossenen Neuregelung fehlt die Adresse jedoch. Daher kann sie laut Rechnungshof auch nicht mehr veröffentlicht werden. Somit wird die Identität der Spender in vielen Fällen erst zweifelsfrei nachvollziehbar sein, wenn die Rechenschaftsberichte der Parteien vorliegen. Denn dort müssen die Adressen sehr wohl aufscheinen.

Rechnungshof will unzulängliche Spenden veröffentlichen

Um den Parteien eine fehlerfreie Meldung ihrer Spenden zu ermöglichen, hat der Rechnungshof eine sichere Datenleitung aufgesetzt. Die Parteien mussten jeweils zwei Bevollmächtigte namhaft machen, die sich über diese "RHBox" einloggen und die Spenden melden dürfen. "Mit dieser Vorgangsweise wird sichergestellt, dass Spendenmeldungen nur von namhaft gemachten Personen übermittelt und damit nur diese Meldungen der Partei zugerechnet werden", teilte der Rechnungshof den Parteien mit.

Ausdrücklich weist der Rechnungshof in dem Schreiben an die Chefs der Parlamentsparteien und der Grünen auch darauf hin, dass politische Parteien keine Spenden von Parlamentsklubs, von Staat und Kammern ("öffentlich-rechtlichen Körperschaften"), von Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr Staatsanteil sowie von Ausländern annehmen dürfen. Wobei der Rechnungshof solche "offensichtlich unzulässigen" Spenden, so sie ihm gemeldet werden, trotzdem veröffentlichen, allerdings auch entsprechend kennzeichnen würde.

Abschreckende Wirkung für Spender?

Wie viele Spenden mit dem neuen System veröffentlicht werden, bleibt abzuwarten. Laut den bisherigen Listen haben die Parteien zum Beispiel im Wahljahr 2017 150 Spenden über 3500 Euro erhalten, die meisten davon die ÖVP (95 Spenden) und die Neos (41 Spenden). Wenn sich das Spendenverhalten nicht ändert, müsste die niedrigere Offenlegungsgrenze nun deutlich mehr Meldungen auslösen.

Allerdings könnte die sofortige Offenlegungspflicht ab 2500 Euro auch abschreckend wirken, wie die bei der ÖVP zuletzt üblichen Spendenstückelungen zeigen: Großspender wie der Tiroler Bauinvestor Klaus Ortner haben ihre Zuwendungen auf mehrere Tranchen aufgeteilt. Die damals ab 50.001 Euro vorgesehene sofortige Offenlegung wurde so umschifft.

Bekannt wurden die Spenden damals nur, weil zusätzlich zur sofortigen Veröffentlichung im Internet einmal jährlich alle Zuwendungen über 3500 Euro im Rechenschaftsbericht offenzulegen sind. Für diese jährliche Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht wurde die Grenze mit den heute in Kraft getretenen neuen Regeln ebenfalls auf 2500 Euro gesenkt. Außerdem darf seit heute kein Spender mehr als 7500 Euro pro Jahr an eine Partei zahlen und keine Partei mehr als 750.000 Euro pro Jahr annehmen.

SPÖ reagiert erneut auf Kritik - mit Weisenrat-Vorschlag

Die SPÖ machte sich am Dienstag für einen Weisenrat im Bundeskanzleramt stark, der sich die Kontrollrechte und Transparenzbestimmungen zur heimischen Parteienfinanzierung ansehen und gegebenenfalls Reformvorschläge machen solle. "Das wäre ein hervorragendes Instrument für eine sachliche, faktenbasierte politische Diskussion", sagte Vize-Klubchef Jörg Leichtfried: "Ein unabhängiger Weisenrat, der sich auch ansieht, wie diese Dinge international geregelt sind, sollte der Politik dann entsprechende Vorschläge machen."

Er unterstütze damit den Vorschlag von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner, so Leichtfried, der die jüngsten Gesetzesbeschlüsse im Parlament, die von manchen Experten als unausgegoren kritisiert worden waren, mit deren "Dringlichkeit" begründete. "Das Aus für Großspenden und strenge Strafen bei Überschreiten der Wahlkampfkosten waren rasch notwendige Schritte, damit der kommende Wahlkampf ein sauberer wird. Weitere Reformvorschläge könnten nun von einem unabhängigen Gremium kommen, das die Expertenregierung einrichtet", meinte Leichtfried in einer Aussendung. "Es war wichtig, schon für diesen Wahlkampf zu verhindern, dass die Wahlkampfkosten wieder so exorbitant überschritten werden wie von der ÖVP 2017. Und mit der Beschränkung von Großspenden können wir verhindern, dass die Bevölkerung den Eindruck hat, dass sich Reiche die Politik kaufen können. Politik darf nicht käuflich sein – und sie darf auch nicht diesen Anschein erwecken."


>> zum neuen Offenlegungsportal des Rechnungshofes

(APA)

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