SPÖ will Verbot von Altersdiskriminierung in Verfassung schreiben

Jörg Leichtfried
Jörg Leichtfried (c) Clemens Fabry, Presse
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14 Prozent der über 50-Jährigen würden Diskriminierung bewusst wahrnehmen, dazu kämen viele Fälle, in denen sie unbemerkt geschehe, kritisiert Vize-Klubchef Leichtfried.

Die SPÖ will das Verbot der Altersdiskriminierung in der Verfassung verankern. Die Partei hofft, das freie Spiel der Kräfte im Parlament nutzen zu können, um diese Forderung durchzusetzen. Auch für eine bundesweite Kampagne sprachen sich der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried und SPÖ-Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka bei einer Pressekonferenz am Dienstag aus.

"Wir möchten, dass das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen wird", sagte Leichtfried. Die Benachteiligung von älteren Menschen finde vor allem in privaten Vertragsverhältnissen statt. Ein Verfassungsverbot hätte auch eine Drittwirkung auf diesen Bereich, so Leichtfried. Zusätzlich soll das Gleichbehandlungsgesetz ausgeweitet werden, forderte er. Denn derzeit sei Altersdiskriminierung nur in der Arbeitswelt verboten. Daneben brauche es eine personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Bundesweite Kampagne

Dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, sei eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, zeigte sich Leichtfried überzeugt. 14 Prozent der über 50-Jährigen würden die Diskriminierung bewusst wahrnehmen, dazu kämen viele Fälle, in denen sie unbemerkt geschehe. Deshalb brauche es auch eine bundesweite Kampagne, um ein Problembewusstsein zu schaffen und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizuführen, forderte Kostelka.

Als Beispiele für das Problem nannten Leichtfried und Kostelka unter anderem, dass ältere Menschen oft keine Kredite mehr bekommen würden, ihr Konto nicht überziehen dürften oder Versicherungsaufschläge zahlen müssten. Auch die Darstellung von älteren Menschen in Medien und Werbung sei häufig diskriminierend. Aber auch im gesundheitlichen Bereich gebe es Benachteiligungen: Kostelka kritisierte etwa, dass Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 70 Jahren nicht mehr vorgesehen seien und Blutspenden ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich sei. "Die Verrechtlichung ist ein guter Weg, wir erwarten uns aber, dass Gleichbehandlungs-und Volksanwaltschaft entsprechende Unterstützung leisten", sagte Kostelka.

(APA)

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