Strache und Gudenus gehen in die Gegenoffensive

Johann Gudenus und Heinz-Chrisitan Strache.
Johann Gudenus und Heinz-Chrisitan Strache. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Ex-FPÖ-Chef Strache wettert gegen die jüngsten Razzien. Sein ehemaliger Vize, Johann Gudenus, klagt den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos.

Wien. Die Ibiza-Affäre hält die Republik in Atem. Sechs Wochen vor der Nationalratswahl wird in alle Richtungen ermittelt, geklagt und spekuliert. Über Postenschacher bei den Casinos Austria, Korruption, illegale Parteispenden – und die Hintermänner des Videos. Am Freitag gingen die Hauptprotagonisten des Ibiza-Videos in die Gegenoffensive, allerdings auf getrennten Wegen.

In einem Interviewmarathon mit „Presse“, „Standard“, „Kurier“, Puls4 und ORF kündigte der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Beisein seines Anwalts, Johann Pauer, Rechtsmittel gegen die Hausdurchsuchung an, die am Montag auch bei ihm in der Glücksspiel-Causa stattfand.
Laut einer anonymen Anzeige soll der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus mit Novomatic-Chef Harald Neumann vereinbart haben, den FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo in den Vorstand der Casinos Austria zu hieven (Novomatic hält an dem Konzern 17 Prozent). Als Gegenleistung hätte Strache sich wohlwollend für „wesentliche regulatorische Glücksspielbelange“ starkmachen sollen. Die Razzia sei eine Farce gewesen, die ihn fassungslos mache, sagte Strache. Ziel sei es lediglich gewesen, an sein Handy und seine Daten zu kommen. Überdies sei es unverständlich, dass bisher nicht gegen SPÖ und ÖVP ermittelt worden sei.

Gudenus will Geld

Gleichzeitig holte auch sein ehemals engster Vertrauter Gudenus zu einem Gegenschlag aus, jedoch an einer anderen Front. Er reichte eine zivilrechtliche Klage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des Videos ein, das nicht nur ihn und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, sondern auch die türkis-blaue Regierung zu Fall brachte. Auf 28 Seiten erhebt Gudenus schwerwiegende Vorwürfe gegen den Wiener Anwalt M., der maßgeblich daran beteiligt gewesen sein soll, die Videofalle aufzubauen, die im Juli 2017 in einer Finca auf der Mittelmeerinsel Ibiza zuschnappte.

„Hinterlistig und mit Stasi-Methoden“ getäuscht habe ihn der Anwalt und dabei mehrfach in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen, heißt es in der Klagsschrift. Gudenus klagt einerseits auf Schadenersatz in Höhe von derzeit 68.000 Euro, andererseits beantragt er eine einstweilige Verfügung: Anwalt M. soll es unter anderem untersagt werden, ohne Einverständnis von Gudenus das Ibiza-Video zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Dritten zu überlassen.

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