Wie geht es weiter bei den Ermittlungen zur Casino-Causa?

Die Presse
  • Drucken

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft steht wegen ihres Vorgehens bei den Ermittlungen zu einem mutmaßlichen Postenschacher bei den Casinos Austria in der Kritik. Die Ermittler planen nun weitere Schritte.

Am Montag treffen sich Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), der Oberstaatsanwaltschaft Wien und des Bundeskriminalamts, um das weitere Vorgehen nach Hausdurchsuchungen bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und anderen zu beraten („Die Presse“ berichtete vorab). Es handle sich um eine interne Besprechung über einen Verschlussakt, hieß es dazu aus der WKStA.

>> Korruptionsjäger zwischen Politik und Grabenkämpfen [premium]

Es geht um die Auswertung und Analyse von Daten, die bei Hausdurchsuchungen - unter anderem auch bei Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus - im Zuge von Ermittlungen rund um eine Vorstandsbestellung bei den Casinos Austria sichergestellt wurden. Die WKStA leitet das Ermittlungsverfahren.

Keine Hinweise auf Befangenheit im BKA

Die WKStA hatte zudem auf Basis von anonymen Hinweisen über eine angebliche Befangenheit von Organen des Bundeskriminalamts (BKA) eine Untersuchung beauftragt. Bei dieser Untersuchung durch das Bundeskriminalamt sei nichts zutage getreten, was an der Unbefangenheit und der Unparteilichkeit zweifeln ließe, so die WKStA.

Die Hausdurchsuchungen fanden nach einer anonymen Anzeige statt und betrafen Strache, Gudenus, Novomatic und die Casinos Austria. Der Wiener FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo soll mithilfe von Novomatic zum Finanzvorstand der Casinos Austria gemacht worden sein, im Gegenzug dafür sollen Novomatic seitens der Freiheitlichen Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt worden sein. Die betroffenen Personen bestreiten dies - wie auch Novomatic. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Kein Kommentar zu angeblicher Anzeige

Zur angeblichen Anzeige, die Grundlage für Hausdurchsuchungen gewesen sein soll, will die WKStA nichts sagen. Auszüge aus einem entsprechenden Brief wurden am Montag auf der Webseite "EU-Infothek" veröffentlicht. Gemutmaßt wird in dem Brief über angebliche Regierungsabsprachen zur Postenbesetzung.

In der nicht bestätigten anonymen Anzeige werden auch die Namen des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und Ex-Finanzminister Hartwig Löger (beide ÖVP) genannt, die über die Bestellung von Sidlo zum Finanzdirektor informiert gewesen sein sollen. Strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen die ÖVP-Politiker gibt es darin augenscheinlich aber keine. Ermittlungen sind derzeit nur gegen freiheitliche Politiker bekannt.

WKStA: Kritik aus Politik, Verteidigung von Richtern

Die Arbeit der WKStA selber stand zuletzt in der Kritik - aus verschiedenen Gründen. Zu leichtfertig seien die Razzien in der Casino-Causa genehmigt worden, schreibt etwa der Rechtsanwalt Walter Schwartz in der „Presse“. Die FPÖ verwies auf den Umstand, dass die Hausdurchsuchungen just in Wahlkampfzeiten stattgefunden hätten, Strache sprach von „Willkür und politischer Motivation“.

„Die Justiz greift alle gleich stark an“, konterte Sabine Matejka in der ORF-Nachrichtensendung „Zeit im Bild 2“. Die Präsidentin der Richtervereinigung verteidigte die Arbeit der Ermittler: „Eine Hausdurchsuchung ist nie ein Akt der Willkür, es liegt eine gerichtliche Bewilligung zugrunde.“ Staatsanwälte müssen vor einer Razzia eine Bewilligung durch einen Richter einholen. „Das kann man nicht als Unrecht bezeichnen. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, in alle Richtungen gleichmäßig zu agieren und zu untersuchen.“

Staatsanwälte wehren sich

Die Ermitter selber wehrten sich gegen Angriffe vonseiten der Politik in der Causa. Die WKStA habe den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Anzeigen auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen und bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat den Sachverhalt aufzuklären, hieß es am Montag in einer Aussendung.

Zuvor hatten sich Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, des Bundeskriminalamts, der WKStA und der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu einer Dienstbesprechung getroffen. Gegenstand war das weitere Vorgehen in der Datenforensik hinsichtlich der im Zuge der Hausdurchsuchung sichergestellten Daten. Demnach wird die Datensicherung zunächst vom BKA abgeschlossen, in weiterer Folge werden die Daten in Abstimmung mit der WKStA ausgewertet.

"Die bisherige Verfahrensführung zeigt, dass das Bundeskriminalamt und die WKStA diese Aufgabe gründlich und gewissenhaft erfüllen", konterten die Staatsanwälte jüngsten Angriffen. Und weiter: "Die öffentlich vereinzelt geäußerte Unterstellung eines willkürlichen und unobjektiven Handelns entbehrt jeder Grundlage und wird von der Oberstaatsanwaltschaft Wien entschieden zurückgewiesen."

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.