Gerd Honsik auch im zweiten Prozess verurteilt

Prozess gegen Gerd Honsik
Prozess gegen Gerd Honsik(c) dapd (Hans Punz)
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Der bereits im Vorjahr verurteilte Holocaust-Leugner erhielt am Donnerstag weitere zwei Jahre unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gerd Honsik habe Simon Wiesenthal massiv verunglimpft, so das Gericht.

Der im Vorjahr verurteilte Holocaust-Leugner Gerd Honsik wurde Donnerstagabend in einem zweiten Prozess am Wiener Straflandesgericht zu weiteren zwei Jahren unbedingter Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt.  Richter Andreas Böhm rechnete Honsik als erschwerenden Umstand an, dass er den Nazi-Jäger Simon Wiesenthal „massiv verunglimpft“  habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Berufung an.

Der mehrfach vorbestrafte Honsik war 2009 für Ausgaben der Zeitschrift „Halt!“ schuldig gesprochen worden. Das Wiener Oberlandesgericht reduzierte damals die Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Daraufhin machte die Anklagebehörde in einer separaten Verhandlung zwei seiner Bücher erneut zum Prozessgegenstand: „Schelm und Scheusal“  und „Der Juden Drittes Reich“.

Die Staatsanwaltschaft warf Honsik vor, in den Büchern den NS-Massenmord zu bestreiten. Die Verteidigungslinie lautete: Es gehe nicht um das Leugnen von NS-Verbrechen, sondern um Kritik „nicht am Juden Wiesenthal“, sondern „am „Lügner Wiesenthal“. Er, Honsik, sei kein Antisemit, vielmehr trete er dagegen auf: „So einen Nazi werden Sie nie wieder finden“, so Honsik zum Richter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10. 9. 2010)

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