Jeder nur ein Kreuz: Wie man richtig wählt

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Leitfaden. Wie geht man bei den Vorzugsstimmen richtig vor, darf man seinen Wahlzettel fotografieren, und wann wird eigentlich das Ergebnis des Urnengangs klar sein? Elf Fragen und Antworten zum Wahlrecht, das aber auch Gesetzeslücken aufweist.

Wien. Es ist ein neuer Rekord: 16 Parteien treten zur Nationalratswahl an, zehn davon österreichweit. Doch wie behält man auf dem Wahlzettel und in der Wahlkabine den Überblick? Ein kleiner Leitfaden zum Urnengang:

1 Wie lang sind die Wahllokale offen, und muss man unbedingt seinen Reisepass zur Wahl mitnehmen?

Die Zeit, in der die Wahllokale geöffnet sind, variiert regional. Die ersten Lokale öffnen um sechs, die letzten schließen um 17 Uhr. Während Wiener bis zuletzt ihre Stimme abgeben können, schließt in Vorarlberg das letzte Wahllokal um 13 Uhr. Man sollte sich also im Zweifel besser im Vorhinein bei seiner Gemeinde erkundigen, wann das Wahllokal geöffnet hat.

Auch wenn viele mit ihrem Reisepass ins Wahllokal gehen, ist es nicht unbedingt nötig, diesen mitzunehmen. Es reicht auch ein amtlicher Lichtbildausweis wie der Führerschein oder der Personalausweis. In Dörfern, wo jeder jeden kennt, geht es sogar ganz ohne Dokument. So ist ein Wähler auch ohne Ausweis zur Stimmabgabe zuzulassen, wenn ihn die Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich kennt.

2 Darf man als Elternteil seine Kinder zur Beaufsichtigung mit in die Wahlzelle nehmen?

Das legt die Wahlbehörde vor Ort fest. Laut Innenministerium ist auf Aufsichtspflichten Rücksicht zu nehmen. Je kleiner das Kind, desto eher wird es in die Wahlzelle dürfen. Umgekehrt darf der Nachwuchs laut Ministerium nur dann in die Wahlzelle mitgehen, wenn „aufgrund des Alters des Kindes dem Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses jedenfalls Rechnung getragen wird“. Kann das Kind also schon gut lesen, stehen die Chancen wieder schlecht dafür, dass es mitdarf.

3 Wie viele Parteien kann man wählen, und muss man die Lieblingspartei unbedingt ankreuzen?

Wählen kann man nur eine Partei, eine Zweitstimme wie etwa in Deutschland gibt es nicht. Jeder hat also nur ein Kreuz, das er in den Kreis der auserwählten Partei setzen soll. Wobei es statt des Kreuzes auch jedes andere Zeichen (Halbmond, Strich, Smiley etc.) sein darf. Aber Achtung: Man darf den Kreis nur bei einer Partei anzeichnen, sonst wird die Stimme ungültig.

4 Was sind Vorzugsstimmen, und wie viele davon kann man auf einmal vergeben?

Mit Vorzugsstimmen kann man dafür sorgen, dass ein auf der Liste von der Partei hinten gereihter Kandidat nach vorn rückt und dadurch statt eines anderen Parteikollegen ein Mandat bekommt.

Man darf drei Vorzugsstimmen vergeben: je eine auf Bundesebene, eine auf Landesebene und eine im Regionalwahlkreis. Während man im Regionalwahlkreis den Lieblingskandidaten ankreuzt, muss man den Namen des Kandidaten auf Bundes- oder Landesebene selbst auf den Wahlzettel schreiben (oder dessen Reihungsnummer auf der Liste). Die Vorzugsstimmen kann man nur an jene Kandidaten vergeben, die auch von der Partei sind, die man gewählt hat. Bei widersprüchlichen Angaben gilt die Partei als gewählt, nicht der Kandidat.

5 Kann man mit Vorzugsstimmen wirklich etwas bewirken, oder ist das aussichtslos?

Obwohl es Vorzugsstimmen seit viereinhalb Jahrzehnten gibt, haben sie bisher nur vier Abgeordneten tatsächlich zu ihrem Mandat verholfen. Um vorgereiht zu werden, muss man bestimmte Hürden überspringen. Im Regionalwahlkreis gibt es erst dann eine Umreihung, wenn ein Kandidat Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 Prozent der auf seine Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt hat. Für die Landesliste gilt eine Zehn-Prozent-Hürde, auf der Bundesliste benötigt man als Kandidat sieben Prozent der im Bundesgebiet auf die Partei entfallenden Stimmen.

Die ÖVP hat sich eine interne Regelung gegeben, laut der die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebnen Vorzugsstimmen für eine Umreihung reichen soll. Diese Vereinbarung beruht aber auf Freiwilligkeit und könnte rechtlich nicht durchgesetzt werden.

6 Wie erfahre ich überhaupt, welche Kandidaten in meinem Wahlkreis antreten?

Die Kandidaten im Regionalwahlkreis stehen auf dem Stimmzettel, die Landesliste sollte in der Wahlkabine hängen, in die Bundesliste sollte man vor jedem Wahllokal Einsicht nehmen können. Man kann sich im Vorfeld auch bei seiner Gemeinde oder auf der Website des Innenministeriums informieren. Dafür muss man unter www.bmi.gv.at erst oben die Rubrik „Gesellschaft und Recht“ und dort die Unterrubrik „Wahlen“ anklicken. Auf der Folgeseite wählt man rechts oben im Punkt „Aktuell“ den Begriff „Nationalratswahl 2017“ aus. Auf der nächsten Seite muss man nun links bis zur Rubrik „Allgemein“ runterscrollen und einen der beiden letzten Punkte anklicken („Bundeswahlvorschläge“ oder „Bewerberinnen und Bewerber auf Landesparteilisten und Regionalparteilisten“).

7 Ist es erlaubt, seinen ausgefüllten Wahlzettel zu fotografieren und im Internet herzuzeigen?

An sich wäre das eine Verletzung des geheimen Wahlrechts. Aber mangels Strafbarkeit bleibt es ohne Sanktion. In anderen Staaten ist man da schon strenger, schließlich ist mit dem Abfotografieren des eigenen Stimmzettels dem Stimmenkauf Tür und Tor geöffnet.

8 Darf man vor Wahlschluss über das Ergebnis sprechen, wenn man Informationen darüber hat?

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bundespräsidentenwahl 2016 auch deswegen aufgehoben, weil Teilergebnisse schon vorab vom Innenministerium an Medien weitergegeben wurden. Eine Weitergabe von Ergebnissen vor 17 Uhr wird die Behörde also bei der Nationalratswahl tunlichst vermeiden.

Doch wie sieht es mit den Leuten aus, die in einem lokalen Wahlsprengel tätig sind und vom dortigen Ergebnis erfahren? Hier gibt es eine Gesetzeslücke. Zwar gilt für Wahlbeisitzer (sie werden von den größeren Parteien entsandt und sind Teil der Wahlkommission) eine Verschwiegenheitspflicht. Daneben können aber kleine Parteien, die keinen Wahlbeisitzer stellen dürfen, sogenannte Wahlzeugen entsenden. Und für diese gilt dann keine Verschwiegenheitspflicht.

9 Wann zieht eine Partei ins Parlament ein, und wie wird die Zahl der Mandate berechnet?

183 Mandate sind zu vergeben, es gibt dafür drei Ermittlungsverfahren: eines auf regionaler, eines auf Landes- und eines auf Bundesebene. Sie unterscheiden sich in Details. Es wird aber immer anhand der Stimmen und der zu vergebenden Mandate zunächst eine sogenannte Wahlzahl errechnet. Die Stimmen einer Partei werden dann durch die Wahlzahl dividiert und so die Zahl der Mandate ermittelt.

Um Mandate zu bekommen, muss eine Partei entweder ein Grundmandat in einem lokalen Wahlkreis erhalten, also dort besonders stark sein. Oder sie schafft es, österreichweit zumindest vier Prozent der Stimmen zu erreichen.

10 Ich habe vergessen, per Post zu wählen. Was mache ich jetzt mit der Wahlkarte?

Man kann am Sonntag noch mit einer für die Briefwahl bereits ausgefüllten Wahlkarte in ein Wahllokal gehen und sie der dortigen Wahlkommission persönlich überreichen. Auch ist es zulässig, die Wahlkarte von jemand anderem dorthin bringen zu lassen.

11 Wann werden die Stimmen ausgezählt, und gibt es am Sonntag schon ein klares Ergebnis?

Am Sonntag werden jene Stimmen gezählt, die im eigenen Wahlkreis in die Urne geworfen wurden. Am Montag, wird die Briefwahl ausgezählt. Am Donnerstag werden die Stimmen jener Wahlkartenwähler gezählt, die in einem fremden Wahlkreis abgegeben wurden und zur Auswertung erst in die richtige Region überstellt werden mussten. Bereits am Sonntag, ein paar Minuten nach 17 Uhr, wird es aber eine Hochrechnung geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.10.2017)

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