Pack das kleine Schwesterlein in den Dienstwagen hinein

Was bei der Urlaubsfahrt mit einem Dienstauto alles zu beachten ist.

Das Wichtigste zur Urlaubsreise mit dem Dienstwagen vorab: Ist die Privatnutzung im Unternehmen überhaupt gestattet? Seien Sie so klug, sich vor dem Reiseantritt zu informieren. Betriebsvereinbarungen regeln die Rahmenbedingungen: Besteht eine Kilometer-Obergrenze? Dürfen gewisse Länder nicht befahren werden? Wer übrnimmt Extrakosten?

Klären Sie auch ab, ob Ehepartner, Kinder oder Nicht-Familienmitglieder lenken dürfen. Falls ja, vergessen Sie nicht auf Lenkerbewilligungen in den Sprachen der Länder, die Sie bereisen.

Versicherung

Der Versicherungsschutz gilt im europäischen Ausland grundsätzlich im gleichen Umfang wie in Österreich. Die rechtliche Deckung ist also auch bei Kaskoverträgen gegeben, die bei Dienstwägen vorherrschend sind. Überprüfen Sie auf jeden Fall, ob die grüne Karte noch nicht abgelaufen ist. Sie ist zwar innerhalb der EU rein rechtlich nicht verpflichtend, erleichtert im Fall des Falles aber die Abwicklung. Sie haben (noch) keine? Ihre Haftpflichtversicherung stellt sie kostenlos aus.

Fragen, die gerne vergessen werden:

  • Wer zahlt den Sprit?
  • Wer zahlt die Maut?
  • Wer zahlt Strafen?
  • Dürfen Tiere mitgeführt werden?
  • Darf im Wagen geraucht werden?

Weitere Tipps sowie nützliche Dokumente für Unfälle und Schädensfälle stellen LeasePlan und der ÖAMTC zur Verfügung.

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