Informationspflicht über freie Vollzeitstellen im Betrieb

Nutznießer sollen vor allem Frauen sein.

Mit 1. Jänner 2016 trat Maßnahme in Kraft, der zufolge Unternehmen ihre Teilzeitbeschäftigten informieren müssen, wenn eine Vollzeitstelle frei wird.

Das soll vor allem Frauen helfen, von denen in Österreich laut Ministerin Gabriele Heinisch Hosek die Hälfte Teilzeit arbeiten, aber gerne aufstocken würden. Nur 19 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen gaben demnach an, nicht Vollzeit arbeiten zu wollen.

Die Informationspflicht wurde im Dezember im Rahmen des Arbeitsmarktgipfels beschlossen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Handel: "Teilzeit nicht permanent schlechtreden"

90 Prozent der Handelsbeschäftigten sind laut einer Umfrage der Wirtschaftskammer mit der Teilzeitarbeit zufrieden. Sie sollte als Chance gesehen werden, sagt WKÖ-Spartengeschäftsführer Tritscher.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.