Nein ist Nein! Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung. Berührungen, schlüpfrige SMS oder anzügliche "Komplimente". Eine neue AK-Broschüre bietet Rat und Orientierung für Betroffene.

Es sind die Poster mit nackten Frauen oder Männern, die abwertende „Koseworte" wie „Schätzchen“ oder „zufällige“ Körperberührungen. Das Ergebnis der Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt: Fast drei Viertel der im Jahr 2015 aufgenommenen Akten im AK-Frauenbüro betreffen Fälle sexueller Belästigung.

Eine neue Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) will betroffene Frauen UND Männer aufklären. Die Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ informiert über die Formen sexueller Belästigung, Rechte, Pflichten und Konsequenzen im Falle einer sexuellen Belästigung auf.

Achtung vor Stereotypen

Die Opfer sind nicht automatisch Frauen und die Täter nicht immer Männer. Auch wenn Frauen tendenziell öfter von sexueller Gewalt betroffen sind, gibt es männliche Opfer und weibliche Aggressorinnen.

Eine österreichweite Studie von Gewaltinfo.at aus dem Jahr 2011 berichtet, dass drei Viertel der Frauen (74 Prozent) und ein Viertel der Männer (27 Prozent) im Erwachsenenalter schon einmal sexuell belästigt wurden. Davon passierte ein großer Teil „in unpassenden Situationen", wie der Arbeit, Ausbildung oder im Studium. Das berichten 23,3 Prozent der Frauen und 4,3 Prozent der Männer.

Schweigen aus Angst

Die Erfahrung der AK zeigt, dass die Belästiger meist Vorgesetzte sind. Die Betroffenen würden oft jahrelang schweigen und den Täter nicht anzeigen. Die Gründe dafür sind die berufliche Abhängigkeit und die Angst vor einem möglichen Jobverlust.

Die Motive für sexuelle Belästigungen und Übergriffe gibt es viele: Das Demonstrieren und Ausnützen einer Macht- und Überlegenheitsposition oder die sexuelle Befriedigung.

Wo es anfängt

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die staatliche Einrichtung zum Schutz vor Diskriminierung, definiert eine Sexuelle Belästigung als eine Form der Belästigung, bei der „das unerwünschte Verhalten der sexuellen Sphäre zugehörig ist."

Beispiele:

  • Aufhängen pornografischer Bilder,
  • Erzählen anzüglicher Witze
  • scheinbar zufällige Berührungen,
  • zweideutige, wenn auch in "Komplimente" verpackte Bemerkungen und Fragen
  • Po-Kneifen oder aufgedrängte Küsse.

Wenn der Arbeitgeber von einer sexuellen Belästigung Kenntnis hat und es schuldhaft unterlässt Abhilfe zu schaffen, liegt ebenfalls eine Diskriminierung vor.

Der "Pograpsch-Paragraf"

Für Kritik mehrerer Strafrechtler sorgte 2015 ein Gesetzesentwurf, der Pograpschen unter Strafe stellen sollte. Sexuelle Belästigung war bis dahin schon strafbar, doch blieben Übergriffe bisher folgenlos, wenn kein Geschlechtsorgan betroffen war. Anders gesagt: Wer einer Frau von vorne in den Schritt fasste, konnte verurteilt werden – wer ihr auf den Hintern griff, nicht. Dieser Umstand ist seit Anfang 2016 geändert.

Ein anderer neuer Straftatbestand ist die "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung"  nach § 205a StGB. Dieser Tatbestand liegt vor, wenn jemand gegen den Willen des anderen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder durch Einschüchterung (z.B.: Androhung der Kündigung), den Beischlaf oder gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt. Die Strafdrohung liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zwei Jahren.

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