Hitzefrei - vier Fragen zum Hochsommer

Vier Fragen zum Hochsommer: Müssen Arbeitnehmer auf Urlaub gehen, wenn der Chef es will? Darf er sie aus ebendiesem zurückpfeifen? Muss er bei 35 Grad hitzefrei geben? Und: Wie viel Olympia ist im Job erlaubt?

Darf mich mein Chef auf Zwangsurlaub schicken?

Für den Chef wäre das natürlich praktisch. Wenn die Auftragslage schwächelt, wenn er Betriebsferien machen will, schickt er seine Leute einfach auf Urlaub.

Aber so einfach ist das nicht, sagt Arbeitsrecht-Expertin Andrea Potz von der Kanzlei CMS (von ihr stammen auch die folgenden Tipps). Das Urlaubsgesetz definiert, dass Urlaub grundsätzlich zu „vereinbaren“ ist, sprich: beide Seiten müssen zustimmen.

Schickt der Arbeitgeber den Mitarbeiter einfach nach Hause, weil er ihn momentan nicht braucht, ist das kein Urlaub, selbst wenn der Mitarbeiter die ganze Woche daheim bleiben darf. Hier liegt eine Dienstfreistellung vor, für die er sein Entgelt bekommt, auch wenn er nicht arbeitet.

Wird der Mitarbeiter aber unmissverständlich darauf hingewiesen, dass ihm diese Tage vom Urlaubskonto abgezogen werden, und er stimmt zu, liegt eine Urlaubsvereinbarung vor.

Vorausschauende Chefs lassen daher ihre Leute schon mit der Unterschrift am Dienstvertrag dem jährlichen Betriebsurlaub (bis zu zwei Wochen) zustimmen.

Darf mich der Chef vom Urlaub zurückpfeifen?

Grundsätzlich nein. Wieder gilt das Urlaubsgesetz und seine Betonung von „vereinbaren“ und „zustimmen“.

Allerdings: Ein wirklich wichtiger Grund (Betriebsnotstand) hebelt das aus. Verschiebt sich etwa ein internationaler Projektlaunch genau in die Urlaubszeit des einzigen Mitarbeiters, der ihn abwickeln kann, ist es im Extremfall sogar ein Entlassungsgrund, die Heimkehr zu verweigern.

Meint hingegen der Chef, eine Abteilung ist mit nur drei Leuten unterbesetzt, rechtfertigt das keinen Urlaubsabbruch für den vierten Mitarbeiter. Es gibt ja noch die drei anderen.

Rückhol- und Stornokosten (für gebuchte und nun abgesagte Reisen) trägt immer der Arbeitgeber.

Draußen hat es 35 Grad – bekomme ich hitzefrei?

Als Büroangestellter sicher nicht (der Arbeitgeber muss höchstens kühle Getränke zur Verfügung stellen). Ausnahmen gelten z.B. für Bauarbeiter, deren Arbeit nicht mehr zumutbar ist.

Eine Gratwanderung stellen ärztlich attestierte Gesundheitsprobleme dar, etwa Kreislaufstörungen. Dann kommt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Tragen. Kann er keine Abhilfe schaffen (z.B. Übersiedlung in einen kühleren Raum, Ventilator), muss er den Mitarbeiter – bezahlt – heimgehen lassen.

Wie viel Olympia ist im Job erlaubt?

Sorry, eine Olympiade ist kein Dienstverhinderungsgrund – genauso wenig wie die Europameisterschaft. Wer „seine“ Sportart nicht verpassen will, muss sie in seiner Pause sehen oder sich Urlaub nehmen. Oder man vereinbart vorher, die Stunden einzuarbeiten.

Es gibt allerdings einen schmalen Toleranzstreifen. Einen kurzen Blick auf besondere sportliche Höhepunkte wird der Chef tolerieren, wenn er auch sonst die private Webnutzung toleriert. Die Olympiade darf nur nicht den Betrieb stören – wenn etwa alle Mitarbeiter gleichzeitig einen livestream machen.

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