Was die digitale Justitia für Anwälte bedeutet

Zukunft. Kognitive IT-Systeme werden viele Aufgaben übernehmen, Anwälte werden sich stärker auf ihre Beratertätigkeit konzentrieren.

In den USA ist ja allerhand möglich. So hat etwa die Anwaltskanzlei BakerHostetler einen digitalen Anwalt in der Insolvenzabteilung eingestellt: Ross heißt er. Dahinter steht ein kognitives, von IBM entwickeltes IT-System, das zwar keine Klientengespräche führen, aber recherchieren und Antworten auf juristische Fragen liefern kann.

Kognitive IT-Systeme sind in der Lage, unstrukturierte Daten aus unterschiedlichsten Quellen und unterschiedlichsten Formaten, also auch Video, Audio oder freie Texte, mit enormer Geschwindigkeit zu verarbeiten, die Inhalte abzuwägen und auf konkrete Fragen Lösungsvorschläge samt Argumentation zu liefern. „IBM Watson ist ein solches lernendes System, das durch gezieltes Training seine Fähigkeiten permanent erweitert“, sagt Andreas Greilhuber von IBM Global Business Services Wien. Die Technologie sei frei zugänglich und werde auch in Europa im Gesundheits-, Banken- und Versicherungsbereich genutzt.

Die Anwaltsbranche hierzulande hält sich noch zurück. Doch auch hier sieht Sophie Martinetz, Kanzleimanagement Northcote.Recht, konkrete Einsatzmöglichkeiten: etwa bei Insolvenzen, Kurrentien, also dem Eintreiben offener Forderungen, oder bei Due-Diligence-Prüfungen. Immer, wenn es große Datenmengen durchzuarbeiten, zu recherchieren, Routinearbeiten zu verrichten und Texte vorzubereiten gilt, was bislang vornehmlich Konzipienten erledigt haben. Das System sichtet und bietet Lösungen. Noch aber brauche es einen Menschen, der letztlich entscheide, welche vom System vorgeschlagene Lösung verfolgt werde.

Wie sehr und wie schnell diese Systeme eingesetzt werden und vielleicht auch von den Gerichten für die Urteilsfindungen eingesetzt werden, hänge vornehmlich von zwei Punkten ab, sagt Martinetz: vom Vertrauen in die Präzision der Arbeit der Computer und von der Haftungsfrage, also wer für etwaige Fehler geradestehen muss.

Noch ein Wort zu den Konzipienten: Der Einsatz kognitiver IT-Systeme werde, sagt Martinetz, künftig die Art und Weise wie Konzipienten lernen verändern. Wie, das sei noch nicht abzusehen.

Entspannt steht Rechtsanwaltskammer-Präsident Rupert Wolff zur Entwicklung. Auch er sieht virtuelle Intelligenz in die Kanzleien einziehen, den Anwalt selbst aber werden diese Technologien nicht verdrängen. Im Gegenteil, er begrüßt die Vereinfachung durch die Digitalisierung: Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) etwa beschleunige die Zustellung von Dokumenten, und auch das elektronische Urkundenarchiv erleichtere die Arbeit. All das führe dazu, dass „die Beraterfunktion der Anwälte stärker werden wird.“

Sicher ist auch, dass sich Anwälte künftig stärker mit Legal Technology befassen müssen. Die Bucerius Law School in Hamburg hat vier Technikbereiche ermittelt, die Anwälte beherrschen müssen: Sie müssen digital kommunizieren können, verstehen, wie Algorithmen aufgebaut sind, wissen, wie Sachverhalte digital analysiert werden und wie mit Datenbanken und Big Data umzugehen ist.

Event-Tipp:

Future-Law-Diskussion #1: „Wer hat Angst vor Artificial Intelligence im Rechtsbereich?“ Mit Franz Dornig (IBM), Wolfgang Pichler (Manz), Sophie Martinetz (Northcote.Recht). 15. November, 17 Uhr, IBM Center Wien. Anmeldung: future-law.at/

(Print-Ausgabe, 12.11.2016)

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