Fünf Jahre dauert die praktische Berufsausbildung, bevor Absolventen juristischer Studien als Rechtsanwalt eingetragen werden können. Davon müssen mindestens drei Jahre in einer Kanzlei als Konzipient sowie neun Monate bei Gericht absolviert werden. Die restliche Zeit könne auch in „verwandten Berufen wie beispielsweise bei Notaren, Wirtschaftsprüfern oder in der hoheitlichen Verwaltung absolviert werden“, sagt Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Der Präsident der AWAK (Anwaltliche Vereinigung für Aus- und Fortbildung), Michael Enzinger, empfiehlt den Konzipienten, zumindest einmal während der Ausbildung den Arbeitsplatz zu wechseln: „Dadurch lernen sie verschiedene Zugänge kennen.“ Nina Ollinger hat sich wegen ihrer Dissertation sechs Monate anrechnen lassen können. „Ein Praktikum hat noch drei Wochen gebracht“, so die Konzipientin bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg.
Während der Ausbildungszeit müssen die Konzipienten außerdem Seminare im Ausmaß von 42 Halbtagen absolvieren. „Dabei werden die Kernbereiche der anwaltlichen Tätigkeiten vermittelt“, sagt Enzinger. Konzipienten, die drei Jahre Berufserfahrung aufweisen, können sich zur Anwaltsprüfung anmelden. Diese besteht aus drei schriftlichen – Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht – sowie einer umfassenden mündlichen Prüfung. Eine Hürde, die Friederike Hager bereits übersprungen hat. Die Konzipientin bei ENWC Rechtsanwälte ist in einem Jahr eintragungsfähig. Die Kanzlei hat sie für die Prüfung acht Wochen freigestellt. „Bei voller Bezahlung“, betont Hager. Ollinger plant, für die Vorbereitung auch eigene Urlaubsansprüche zu verwenden. „Bis zu einem Dreivierteljahr sollte die Vorbereitung dauern“, rät Enzinger. Unterstützung können die Konzipienten in eigenen Vorbereitungskursen erhalten. „Jeder Anwärter muss sich bei den Prüfern vorstellen. Fragen Sie ruhig konkret nach, welche Themen für die Prüfung besonders wichtig sind“, empfiehlt Hager. nik