Die „Kronen Zeitung" muss ab sofort ein paar negative Äußerungen über die wirtschaftliche Lage der Zeitung „Österreich" unterlassen. Das geht aus einem Urteil hervor, das vorigen Samstag unter der mit drei Zentimeter großen Buchstaben gedruckten Überschrift „Im Namen der Republik" auf Seite 2 der „Krone" veröffentlicht wurde. Die „Krone" darf im Wettbewerb um Leser demnach nicht mehr behaupten, dass „Österreich" Dutzende Millionen Euro an Krediten zur Verfügung gestellt bekommen habe, „die aus heutiger Sicht nicht mehr zurückbezahlt werden können", ferner dass „Österreich" schwächle und die Kredite kaum zurückzahlen könne und dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die Banken neue Kredite würden nachschießen müssen. Was die „Krone" allerdings nicht muss: Sie muss dem Konkurrenzblatt nicht, wie DiePresse.com unter originalgetreuer Wiedergabe einer APA-Meldung fälschlich geschrieben hat, 500.000 Euro zahlen. Sondern nur 5000 Euro.
Die Schadenersatzforderung über 500.000 Euro war eine von mehreren, die mit dem in der „Krone" veröffentlichten Urteil rechtskräftig erledigt wurden. Wie darüber entschieden wurde, stand jedoch nicht in den veröffentlichten Passagen. Wie Michael Rami von der Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer, die die „Krone" in dem Verfahren vertreten hat, mitteilt, wurde die Forderung der „Österreich"-Zeitungsverlags GmbH im Umfang von 495.000 Euro abgewiesen und der Klägerin nur ein Betrag von 5000 Euro zugesprochen. Wir haben insofern geirrt.
(red.)
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