Film: Darf man wieder "Happy Birthday" singen?

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Das Geburtstagslied könnte doch nicht urheberrechtlich geschützt sein.

Es ist eines der berühmtesten Lieder der Welt, in Film und Fernsehen hört man es aber selten: „Happy Birthday to you“ wird weltweit gesungen, vor allem im privaten Rahmen. Für öffentliche Aufführungen wird eine Gebühr fällig, da das Lied noch urheberrechtlich geschützt ist. Der Medienkonzern Warner/Chappell verdient als Rechteinhaber jährlich rund zwei Millionen Dollar an Lizenzgebühren damit.

Die US-Regisseurin Jennifer Nelson klagt seit zwei Jahren öffentlichkeitswirksam gegen Warner/Chappell, um das Lied der Allgemeinheit zurückzugeben. Ihr Argument: Die Komponistinnen von „Happy Birthday“, die Schwestern und Kindergärtnerinnen Mildred und Patty Smith Hill, die das Lied ursprünglich als Kinderlied mit dem Text „Good Morning to All“ schrieben, hätten es von Anfang an der Allgemeinheit schenken wollen. Nelsons Anwälte fanden nun ein Dokument, das dies belegen könnte: Ein Liederbuch aus dem Jahr 1927 enthält das Lied in seiner heutigen Form ohne Copyright-Angabe.

Beweisstück wurde „vergessen“

Warner/Chappell hat die Rechte an einer Version aus dem Jahr 1935 erworben und stets betont, dass diese Version die erste sei, in der Text und Melodie gemeinsam auftauchen. Das Liederbuch, das dies nun widerlegt, hat der Konzern laut eigener Aussage im Prozess „vergessen“.

Laut Nelson habe Warner/Chappell demnach zu Unrecht Geld mit dem Geburtstagslied gemacht. Zumindest in der EU ist es damit aber ohnehin bald vorbei: Ende 2016, 70 Jahre nachdem beide Komponistinnen gestorben sind, läuft der Urheberschutz für das Lied aus. (kanu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2015)

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