Dass auch andere Orchester unter diesem Titel Konzerte geben, stößt bei den Philharmonikern auf wenig Begeisterung.
Ein Neujahrskonzert ist ein Neujahrskonzert ist ein Konzert zu Neujahr. Könnte man meinen, wenn man die Rechnung ohne die Wiener Philharmoniker macht. Denn die haben sich den Begriff „Neujahrskonzert“ als Marke schützen lassen („Die Presse“ berichtete).
Gert Hofbauer merkte das, als er 2009 Post bekam: Er veranstaltet mit seinem Hofburg-Orchester seit Jahrzehnten Neujahrskonzerte, und das wollten die Philharmoniker nun unterbinden. Hofbauer beantragte im Gegenzug die Löschung der Marke „Neujahrskonzert“, es folgte ein dreijähriger Rechtsstreit. Dass das Hofburg-Orchester auch heuer „Neujahrskonzerte“ spielt, liegt am Vergleich, auf den man sich letztlich einigte: Hofbauer hat sich verpflichtet, das Wort des Anstoßes nicht ohne erklärenden Zusatz zu verwenden.
„Die Philharmoniker haben gesehen, dass sie verlieren werden, deshalb haben sie auf den Vergleich gedrängt“, erzählt Hofbauer. Deren Anwalt sieht das klarerweise anders. „Allgemeine Bezeichnungen wie ,Stuhl‘ können nicht geschützt werden. Wenn sie aber so bekannt geworden sind, dass sie von einer großen Mehrzahl an Personen einer bestimmten Institution zugeordnet werden, können sie als Marke Schutz genießen“, sagt Christian Czychowski.
„Man hätte sich das Ganze durch ein simples Telefonat ersparen können“, meint Hofbauer über den seiner Ansicht nach „absurden“ Streit. Das St. Anna Kinderspital wird das anders sehen: Es bekam im Zuge des Vergleichs – das war Hofbauers Bedingung – 4000 Euro von den Philharmonikern überwiesen. Und so hat der Streit immerhin auch seinen Nutzen gehabt. hd
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2012)