Karajan-Gedenken mit allzu erdenschwerer Schönheit

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Anne-Sophie Mutter spielte wie vor 30 Jahren Tschaikowskys Violinkonzert – mit noch mehr Manierismen. Die grandiosen Wiener Philharmoniker entschädigten dafür mit einer opulenten Zweiten Symphonie von Brahms.

Wer sich nicht an die Geschichte erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen, heißt es. Die Wiener Philharmoniker stellen diesen Gedanken heuer und auch im nächsten Salzburger Festspielsommer stolz auf den Kopf, indem sie ihre eigene Uraufführungshistorie zum Leitfaden der Programmgestaltung machen. Einzig solche Werke zu spielen, die von ihnen aus der Taufe gehoben wurden: Das ist Wiederholung aus Geschichtsbewusstsein und Überzeugung, sozusagen.

Wenn sich diese Form der Selbstbespiegelung dann auch noch mit Festspieltraditionen und Jubiläen überlagert wie nun zu Mariä Himmelfahrt, dann wird die Unternehmung auch ganz ohne Wagner-Musik zum Hochamt der Gralshüter – und ist Anlass für das scharenweise Anrücken von Mikrofonen und TV-Kameras: Der Konzerttermin am Feiertag lag einst fix in Herbert von Karajans Händen, bis ihn Riccardo Muti erben durfte. Der italienische Maestro trat bei der Reprise am Sonntag zum 230.Mal an das Festspielpult – zugegeben, keine ganz runde Summe. Aber Anne-Sophie Mutter, die Tschaikowskys Violinkonzert mit den Wiener Philharmonikern unter Karajan vor genau 30 Jahren schon in Salzburg gespielt – und damals Standing Ovations geerntet hatte, wie die Festspielpräsidentin in einer kurzen Ansprache vorab betonte: eine etwas undezente Regieanweisung für die Gegenwart, der freilich das Publikum im Großen Festspielhaus gern nachkam.

Ergriffenheitspianissimo

Jedenfalls aus Höflichkeit. Gewiss kann Anne-Sophie Mutter jede virtuose Herausforderung nach wie vor scheinbar mühelos annehmen, und sie bemüht sich, in oft gespielten Stücken alternative Ausdrucksnuancen zu verwirklichen. Dieses löbliche Bestreben verleitet sie aber auch bei Tschaikowsky an vielen Stellen zu einem Manierismus, der eben weniger aus der Musik selbst als vielmehr aus Mutters Willen und ihren Fähigkeiten gespeist wird. Wenn es erlaubt ist, den beiden Dirigenten ganz simple Stempel aufzudrücken, so war diesmal verblüffend, dass der „Klassizist“ Muti den ausgiebigen Rubato- und Smorzando-Ideen der Solistin weiter entgegenkam als anno dazumal der „Romantiker“ Karajan, wie der 1988 entstandene Livemitschnitt verrät. Ja, schon seinerzeit hatte Mutter das Hauptthema der Canzonetta in ganz fahle, gläserne Mondlichtklänge getaucht. Und dass sie im Mittelteil mit gleichmäßig großem, vielfach opulentem Ton über dynamische und artikulatorische Bezeichnungen nach eigenem expressivem Gusto hinwegspielt, teilt sie mit vielen Zunftkollegen. Aber dass bei der Wiederkehr des genannten Themas zwischen samtweichen Sechzehntelfiguren der Klarinette dann in der Solostimme vor lauter Ergriffenheitspianissimo und Rubatoseligkeit der Klang ganz wegblieb und plötzlich ein veritables Loch klaffte, muss man doch geschmäcklerisch nennen.

Sei's drum. Dirigent und Solistin hatten das ganze Konzert Karajan gewidmet, Mutter auch noch ausdrücklich ihre Bach-Zugabe – und die Aufführung von Johannes Brahms' Zweiter Symphonie, die nach der Pause folgte, hätte der Maestrissimo höchstwahrscheinlich sehr gelobt. Denn die Wiener Philharmoniker schienen sie mit aller nur möglichen Liebe zur Schönheit des eigenen, unübertrefflichen Traditionsklangs zu erfüllen. Das Einzige, was inmitten sonorer Aufschwünge und delikat phrasierter Soli fehlte, war: Drama.

Schon im Stirnsatz schien nach einer wunderbar getroffenen Morgenstimmung zu Beginn das scharfkantig punktierte Oktavsprung-Motiv merkwürdig fehl am Platz, und als die Pauke auf dem Höhepunkt der Durchführung ihren Fortissimowirbel nach vier Takten verstärkte, tat sie das nicht, um einen dramatischen Knoten zu schürzen, sondern gleichsam bloß deshalb, um mehr Farbe aufzutragen. So blieb letztlich auch der von Posaunen umglänzte Schluss des Jubelfinales recht irdisch, wollte nicht abheben: Diese Schönheit blieb allzu erdenschwer. (wawe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2015)

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