Urheberrecht: Der "Bolero" wird zum Gemeingut

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Zu den heikelsten Materien gehört das Urheberrecht. An sich gilt in unseren Breiten: 70Jahre nach dem Tod eines Urhebers wird sein Werk „gemeinfrei“, die Erben bekommen keine Tantiemen mehr ausbezahlt.

Am Wochenende schrieb „Le monde“, Maurice Ravels „Bolero“, eines der meistgespielten Werke der Klassischen Moderne, sei ab sofort kostenlos zu haben.

Ravel starb 1937, doch folgte seinem Tod ein endloser Rechtsstreit aufgrund der kuriosen Tatsache, dass des Komponisten Bruder, Édouard, kurz vor seinem Tod seine Masseuse als Alleinerbin eingesetzt hatte. Diese wurde wiederum von einem ehemaligen Friseur beerbt. Édouard Ravel wollte ursprünglich mit 80 Prozent des reich sprudelnden Tantiemenquells einen Pariser Ravel-Preis finanzieren. Daraus wurde aber nichts. Ob der „Bolero“ nun noch öfter als bisher in Film und Werbung zu hören sein wird? Ravel selbst befand, er sei sein effektvollstes Werk – „leider“, ergänzte der Komponist, „enthält er keine Musik . . .“. (sin)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.05.2016)

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