Beethovenfries für Expertin kein Restitutionsfall

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Für Gerte Reichelt von der Forschungsstelle Kunst & Recht liegt kein Fall von Erpressung vor. Die Erben nach Erich Lederer verlangen die Rückgabe.

Die Kunstexpertin Gerte Reichelt von der österreichischen Forschungsstelle Kunst & Recht geht nicht davon aus, dass Gustav Klimts "Beethovenfries" aus der Secession an die Erben der einstigen Besitzer restituiert werden muss. "Das ist ein Fall für einen in Freundschaft erfolgten Kaufvertrag", betonte die Kunstrechtsexpertin von der Universität Wien am Dienstag. Erben der jüdisch-österreichischen Familie Lederer hatten Mitte Oktober die Rückgabe von Klimts Fries, der als eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils gilt, beantragt.

Die Schlüsselfrage in dem Fall ist: Wurde Lederer der Fries im Handel mit Ausfuhrerlaubnissen für andere Kunstwerke abgepresst? Für Reichel liegt kein Fall von Erpressung vor. Aber natürlich müsse man nun die Entscheidung der Kommission für Provenienzforschung abwarten.

Der 1902 erstmals gezeigte Beethovenfries wurde nach der Enteignung der Familie Lederer in der NS-Zeit zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich 1973 durch die Republik gekauft. Bereits 1999 war die Rückgabe von der Kommission für Provenienzforschung behandelt und abgelehnt worden. Mit einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 seien allerdings nun die Voraussetzungen für eine Restitution gegeben, argumentieren zwei durch unterschiedliche Anwälte vertretene Erbengruppen.

Die Künstlervereinigung Wiener Secession und die Gesellschaft der Freunde der Secession lehnen die Rückgabe ab und haben eine "Gegendarstellung" zum Rückgabe-Antrag an die zuständigen Stellen übergeben. In den kommenden Monaten werden sich die Kommission für Provenienzforschung und der Restitutionsbeirat mit dem Fall beschäftigen.

(APA)

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