Verfahren zwischen Noever und MAK endet mit Vergleich

MAK-DIREKTOR PETER NOEVER
MAK-DIREKTOR PETER NOEVER(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Der Ex-Direktor des Museums für angewandte Kunst ersetzt den Schaden von 104.000 Euro und erhält eine Abfertigung von 231.000 Euro brutto.

Im März 2011 wurde Peter Noever, langjähriger Direktor des MAK, von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen – ihm wurde vorgeworfen, dem Bundesmuseum durch fingierte Catering-Rechnungen beträchtlichen Schaden zugefügt zu haben, jenseits der strafrechtlich maßgeblichen Wertgrenze von 50.000 Euro. Ein Rechnungshof-Bericht führte dann im März 2013 unter anderem stark gestiegene Reisespesen auf, die nicht im Zusammenhang mit Ausstellungen standen, neben privaten Geburtstagsfeiern, für die das MAK zweckentfremdet wurde.

Noever wiederum, der das Österreichische Museum für angewandte Kunst/Gegenwartskunst in Wien seit 1986 als Künstlerischer Leiter und als Geschäftsführer originell, aber auch sehr eigenwillig geführt hatte, klagte im Frühjahr 2013 vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht diverse Entschädigungen und Abfertigungsansprüche ein. Das Verfahren wurde am Montag mit einem Vergleich beendet, der laut MAK „den Weg für eine rückwirkende einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ebnet“.

Der 72-jährige Noever ersetzt seinem Ex-Arbeitgeber den Gesamtschaden von 104.000 Euro, den das MAK errechnet hat. Er erhält im Gegenzug bisher zurückgehaltene Ansprüche von insgesamt rund 231.000 Euro brutto, darunter vor allem eine Abfertigung für 25 Dienstjahre. Der Vergleich sei auf Anraten der Anwälte und nach Befassung des Kuratoriums des Museums und des Kulturministeriums abgeschlossen worden, heißt es in einer Aussendung des MAK. Er bereinige alle wechselseitigen Ansprüche und verhindere ein zu erwartendes langwieriges Gerichtsverfahren mit damit verbundenen hohen Prozesskosten. Die neue Geschäftsführung könne sich damit „voll auf die Zukunft des MAK konzentrieren“.

Staatsanwalt würdigte tätige Reue

Durch den Vergleich kann sich auch Peter Noever zum Teil bestätigt fühlen. Als die Vorwürfe einer privaten Zweckentfremdung von Museumsgeldern 2011 publik wurden, leitete die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn ein Verfahren wegen Untreue ein. Es wurde im November 2011 eingestellt. Der Grund dafür war Noevers Hinterlegung von 220.000 Euro als tätige Reue. Somit fiel auch der Grund für die fristlose Entlassung weg.

Noever hatte die Vorwürfe stets bestritten und bestand auf ihm angeblich zustehende Zahlungen – neben der Abfertigung ging es unter anderem auch um Urlaubsersatz, Erfolgsprämien sowie eine Kündigungsentschädigung. Die Gesamtsumme der Forderungen soll sich auf rund 450.000 Euro belaufen haben. Mehr als der Hälfte davon wurde nun in diesem Vergleich entsprochen. (APA/norb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2013)

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