Herbert Giese: "Der Gurlitt-Skandal ist eine Mordsblase"

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Kunsthändler Herbert Giese fordert, dass der Staat erwiesene Raubkunst, die in privater Hand ist, ablösen soll. Das könne »einen dreistelligen Millionenbetrag kosten«, aber: »Das wäre die einzige ordentliche Lösung der Problematik.«

Es war der Kunstaufreger des Jahres 2013: Im November enthüllte das deutsche Nachrichtenmagazin „Focus“, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft 1280 Bilder in der Wohnung Cornelius Gurlitts beschlagnahmt hatte – offiziell wegen eines Steuervergehens. Cornelius Gurlitt ist der Sohn von Hildebrand Gurlitt, der einer der Haupteinkäufer für das von Adolf Hitler geplante Führermuseum in Linz war.

Die Frage, ob sich in der Gurlitt-Sammlung NS-Raubkunst befindet, ist seither ein heißes Thema. Im Gespräch mit der „Presse am Sonntag“ sagt der Wiener Kunsthändler Herbert Giese, Cornelius Gurlitt sei vermutlich schuldlos. Er rät ihm „sich die besten Anwälte zu nehmen“, um die Rechtsverletzungen (z.B. Rufschädigung) bei seinem Fall einzuklagen.

Was dachten Sie, als Sie erstmals von Cornelius Gurlitt lasen, in dessen Wohnung rund 1300 Kunstwerke beschlagnahmt wurden?

Herbert Giese: Ich war bald der Meinung, dass es sich um eine Mordsblase handelt. Die ersten Bilder der sogenannten Milliardensammlung, die man im Internet gesehen hat, waren Grafiken. Heute ist man auf 30 Millionen Euro herunten– mehr als 20 bis 25 Millionen wird die Sammlung nicht wert sein.

Auch das ist eine schöne Summe für Erben.

Solange Cornelius Gurlitt lebt, wird er die Sammlung nicht verkaufen, weil er ja am Ökonomischen offenkundig wenig interessiert ist. Er wollte das Erbe seines Vaters, Hildebrand Gurlitt, bewahren. Cornelius Gurlitt lebt in einer anderen Welt oder in einem anderen Jahrhundert. So schätze ich ihn nach dem, was ich gelesen habe, ein.

Falls die Sammlung auf den Markt kommt, steigert der Skandal oder der Ruch von NS-Raubkunst, der sie umgibt, den möglichen Erlös oder wird er dadurch gemindert?

Wenn Kunstwerke angepatzt sind, sind sie nicht zu verkaufen. Niemand möchte ein Bild erwerben – egal, aus welcher Zeit –, das gestohlen wurde. Solange nicht einwandfrei geklärt ist, woher die Bilder stammen, wird eine Versteigerung der Gurlitt-Sammlung bestenfalls Sensations- oder Kuriositätencharakter haben. Wäre ich Herr Gurlitt, würde ich mir die besten Anwälte nehmen und alles einklagen: die Rufschädigung, die Beschlagnahme usw.

Meinen Sie, das Raubkunst-Thema sollte man allmählich vergessen?

Ganz im Gegenteil. Die Problematik bleibt ja, und die gehört gelöst. Auch wir Kunsthändler waren früher zu feig und zu gierig, uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eins steht aber fest: Der Staat war in der NS-Zeit mit seiner Gesetzgebung für den Kunstraub verantwortlich, der jetzige Staat ist der Rechtsnachfolger und damit auch heute verantwortlich. Es gibt den Grundsatz des Erwerbs in gutem Glauben. Man kann nicht einen Besitzer, der 1994 oder 2005 ein Bild gekauft hat, dazu verpflichten, es herzugeben. Daher muss der Staat zahlen.

Wie stellen Sie sich das vor?

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ein Mann leiht für eine Ausstellung ein Bild. Ein anderer Mann erkennt in dem Bild ein Stück aus dem Besitz seiner Familie. Das Bild wird geschätzt, der Anspruchsberechtigte bekommt vom Staat das Geld, und der jetzige Besitzer kann das Bild behalten.

Um welche Summen geht es da?

Um zig Millionen, vielleicht einen dreistelligen Millionenbetrag. Das klingt viel, ist auch viel, aber es ist die einzige ordentliche Lösung. Anders bringt man die gegensätzlichen Interessen von Besitzern und Geschädigten nicht unter einen Hut. Sie können nicht jemandem einfach sein Bild wegnehmen.

Glauben Sie wirklich, dass in einer Krise, in der große Systeme wie das Gesundheitswesen, die Pensionen oder die Bildung wackeln, der Staat sich auf so ein Abenteuer einlassen wird?

Wenn sich der neue Kulturminister Josef Ostermayer hierhersetzt und ich ihm die Sachlage erkläre, wird er nach einer halben Stunde sagen: „Herr Giese, Sie haben recht!“

Wie wird es nun weitergehen mit dem Gurlitt-Fall? Glauben Sie, dass Bayern, wie angekündigt, ein Gesetz nach dem Vorbild des österreichischen Kunstrückgabegesetzes beschließt? Oder wird die Sache versanden?

Letzteres. Die Gurlitt-Geschichte ist tot, sie ist schon jetzt nur mehr in den Kurznotizen präsent. Aber das grundsätzliche Problem bleibt bestehen.

Kann es noch Überraschungen geben, wenn die Sammlung wirklich gesichtet ist?

Ich glaube, dass Gurlitt wenig oder überhaupt nichts Skandalöses nachgewiesen werden kann. Auf der Liste der Augsburger Staatsanwaltschaft, auf der auch inkriminierte Bilder sind, sind teilweise Künstler, die niemanden interessieren: Lachnit, ein viertklassiger George-Grosz-Nachahmer, hat bei internationalen Auktionen Preise von 350Euro. Und so geht das weiter: Die Otto-Dix-Geschichte ist überhaupt zum Lachen. Von einem wichtigen Selbstporträt von Dix war zu lesen, das die Wissenschaft nicht gekannt habe. Alle haben Purzelbäume geschlagen vor Begeisterung. In Wirklichkeit ist das ein Bild, das beim Auktionshaus Villa Grisebach in Berlin 70.000 bis 90.000 Euro bringt. Das ist viel Geld, aber kein Grund für Purzelbäume. Zur Ehrenrettung Gurlitts muss man außerdem sagen: Wenn er wusste, dass es Ansprüche gibt, war er sofort kompromissbereit – wie beim „Löwenbändiger“ von Max Beckmann, der bei Lempertz versteigert wurde und 600.000 oder 700.000 Euro brachte. Gurlitt hat sofort zugesagt, mit den Flechtheim-Erben zu teilen. Das ist sehr üblich, passiert häufiger, als man glaubt.

Schadet der Gurlitt-Fall dem Kunsthandel?

Das kann ich nicht beurteilen. Einerseits ist es gut, wenn Kunst in die Medien kommt als etwas Schönes, das man sammeln kann. Wenn andererseits Kunst in den Medien in Zusammenhang mit Diebstahl oder Raub ist, ist es nicht gut. Ich glaube insgesamt nicht, dass die Affäre rasend geschadet hat.

Wie war das Jahr für den Kunstmarkt?

Ich kann nur für unsere Firma sprechen: Wir waren zufrieden. Der Kunsthandel leidet unter mangelndem Material. Vieles, das man gern hätte, bekommt man nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2013)

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