Der Kunstsammler hat kurz vor seinem Tod zwei Testamente verfasst. In einem vermachte er seine gesamte Sammlung dem Kunstmuseum Bern.
Beim Amtsgericht München sind zwei Testamente des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt eingegangen. Die notariell beglaubigten Dokumente sind auf den 9. Jänner und den 21. Februar dieses Jahres datiert, wie Gerichtspräsident Gerhard Zierl am Dienstag mitteilte. Ein Notar aus Baden-Württemberg habe die Testamente übersandt.
Das Amtsgericht München ist als Nachlassgericht zuständig, weil Gurlitt im Gerichtsbezirk von München seinen "letzten gewöhnlichen Aufenthalt" hatte. Die im Testament Bedachten sollen nun darüber informiert werden, dass sie als Erben der umstrittenen Kunstsammlung in Betracht kommen. Inländische Erben haben nach Gerichtsangaben sechs Wochen, Erben im Ausland sechs Monate Zeit, die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben.
Nach Angaben des Kunstmuseums Bern hat Gurlitt das Haus als Alleinerben für seine millionenschwere Sammlung und seinen übrigen Besitz eingesetzt. Das Museum prüft, ob es das Erbe antreten will. Viele Werke stehen unter Nazi-Raubkunstverdacht. Ob er dies in dem Testament vom 9. Jänner oder in jenem vom 21. Februar verfügte, ist nicht bekannt.
Das Gericht will seinerseits überprüfen, ob neben den testamentarisch eingesetzten Erben weitere Menschen als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Dafür sollen unter Umständen Akten anderer Behörden beigezogen werden, zum Beispiel die Akten des Betreuungsgerichts München oder die Nachlassakten der verstorbenen Schwester und der Eltern von Gurlitt.
Ein in Spanien lebender entfernter Verwandter von Gurlitt hatte bereits angekündigt, er erwäge eine Klage gegen dessen Vermächtnis, das Kunstmuseum Bern als Alleinerben einzusetzen.
Sollten Zweifel an der Testierfähigkeit Gurlitts bestehen, sei es Aufgabe des Gerichts, diese zu prüfen, erklärte Zierl.
Gurlitt - der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt - war am 6. Mai nach langer schwerer Krankheit in seiner Münchner Wohnung gestorben. Er hinterlässt weder Ehepartner noch Kinder.
(APA/dpa)