Restitution: Einigung über Klimts „Gertrude Loew“

ARCHIVBILD: KLIMT-GEMAeLDE 'BILDNIS GERTRUD LOEW'
ARCHIVBILD: KLIMT-GEMAeLDE 'BILDNIS GERTRUD LOEW'(c) APA/KLIMT-FOUNDATION,WIEN,INV.NR
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Die Klimt-Ucicky-Foundation erarbeitet mit den Erben von Gertrud Felsövanyi einen Kompromiss.

Die Klimt-Foundation, gegründet von Ursula Ucicky, der Witwe des 1961 verstorbenen Filmemachers und unehelichen Klimt-Sohns, Gustav Ucicky, wird für das Klimt-Gemälde „Bildnis Gertrud Loew“ mit den Erben nach Gertrud Felsövanyi eine „faire und gerechte Lösung“ im Sinn des Washingtoner Abkommens erarbeiten. Ein Gutachten der gemeinsam eingesetzten Rechtsexperten ist zur Ansicht gekommen, dass das Bild zurückgegeben werden müsste, fände das Restitutionsgesetz des Bundes seine Anwendung. Zwar lassen sich die näheren Umstände der Veräußerung des Bildes, das von Christie's und Sotheby's auf einen Wert von 18 bis 25 Mio. Dollar (13,9-19,3 Mio. Euro) geschätzt wird, nicht mehr rekonstruieren, aber es ist nach dem Bericht der unabhängigen Provenienzforschung davon auszugehen, dass das Bild noch während der NS-Herrschaft in Österreich von Gustav Ucicky erworben wurde. Darauf haben sich der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, sowie die Professoren Franz-Stefan Meissel und Helmut Ofner von der Universität Wien geeinigt.

„Es ist, als stünde man auf einer Brücke und sieht beide Brückenpfeiler“, erläuterte Jabloner: „1938 hängt das Bild noch in der Wohnung von Frau Felsövanyi. 1942 ist es im Besitz von Gustav Ucicky. In der Zeit dazwischen liegt die Flucht der Familie Felsövanyi. Es geht nicht darum, ob Ucicky böse gehandelt hat. Das Bild ist über verschiedene, zum Teil abenteuerliche Stationen in seinen Besitz gelangt. Jedenfalls handelt es sich um ein nichtiges Geschäft im Sinn einer Rückstellung,“ sagt Jabloner.

Deal mit Gemälde und Zeichnungen

Man habe sich als private Einrichtung „freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung schon in der Stiftungssatzung dazu bekannt, die Washingtoner Principles zu respektieren“, hält die Klimt-Foundation fest. Stiftungsanwalt Andreas Nödl soll mit dem Rechtsvertreter der Erben, Ernst Ploil, eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Für eine Zahlung habe die Stiftung Geld zurückgestellt. „Wir werden versuchen, das Gemälde für Österreich zu erhalten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Klimt-Foundation, Peter Weinhäupl. „Gertrud Loew“ soll mit fünf strittigen Klimt-Zeichnungen aus dem Stiftungsbesitz – zusammen mit Hinweisen zu ihrer Geschichte – in der Mitte Dezember startenden MAK-Ausstellung „Wege der Moderne, Josef Hoffmann, Adolf Loos und die Folgen“ gezeigt werden. Die fünf Zeichnungen werden gemeinsam mit dem Gemälde verhandelt. „Im Moment haben wir unsere Aufgabe erfüllt“, sagt Jabloner. (APA/bp)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2014)

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